In Antwort auf: Thomas S
Ich selbst habe lediglich einmal ein Problem mit einem uneinsichtigen (autofahrenden) Polizeibeamten gehabt, der mich unbedingt auf den zwar geräumten aber immer noch schneebedeckten Radweg geschickt hat, während die Straße gepökelt und damit schneefrei war. Ich habe versucht, es ihm zu erklären, hatte aber keine Chance. Wenn ich mich weiterhin geweigert hätte, auf den Radweg zu fahren, hätte er mich wohl mitgenommen.

Ich wäre bei realistisch nicht befahrbarem Radweg weiter auf der Straße geblieben, und hätte ihm freundlich aber bestimmt drauf aufmerksam gemacht, daß er sich da nicht mehr auf dem Boden der üblichen Rechtsprechung befindet. Die hält zwar eine reduzierte Geschwindigkeit, aber noch lange nicht Schrittgeschwindigkeit für zumutbar, und man hat Anspruch auf einen nicht rutschigen Weg. Siehe die Streupflicht für Hauseigentümer. listig

Und im Zweifelsfall nix bezahlt, sondern nur die Personalien angegeben. Im übrigen hätte er Dich auch nicht mitnehmen dürfen (wenn Du einen Ausweis bei hast) - da kann man ihn ebenfalls freundlich und bestimmt drauf aufmerksam machen, daß er da seine Befugnisse überschreiten würde und man das Instrument der Dienstaufsichtsbeschwerde kennt. Man sollte sich nur sicher sein, daß er dann aber eben auch wirklich danebenliegt, und das Restrisiko eigener Mehrkosten in Kauf nehmen will.

ciao Christian