Zumindest für die Multimedia-Streichelautomaten gab es schon entsprechende Verfahren, wo alte FW/Apps als fahrlässig erkannt wurde.
Nur weil sie als solches bei irgendwelchen Scannern einsortiert wurde, muss sie es noch nicht sein.
Also ja, grundsätzlich hast du natürlich schon recht, dass jedes Gerät, was irgendwie (auch indirekt) an einem sicherheitsrelevanten Netz (wie dem Internet) hängt, ist bei Risikobetrachtungen nicht völlig ignorierbar. Aber da muss man sich schon ein ziemlich wildes Szenario zusammenbauen, um auch nur eine hypothetische Gefahr durch ein GPS-Gerät mit veralteter Firmware zu konstruieren.
Das ist mit ausbleibenden Updates einer Streichelautomatenfirmware auf der die oben genannten Sicherheitsfeatures laufen, nicht ansatzweise vergleichbar.