Das hatte ich auch nicht behauptet. Ich wollte nur ein Beispiel für Straßen geben, die ebenfalls vierspurig sein können, aber nicht als Kraftfahrstraße gelten. Ohne weitere Kennzeichnung ist eine "Bundesstraße" wie andere Autostraßen für den allgemeinen Verkehr freigegeben. Die Kraftfahrstraße ist (wie die Autobahn) z. B. für Fahrräder gesperrt.
Gruß, Arnulf
"Ein Leben ohne Radfahren ist möglich, aber sinnlos" (frei nach Loriot)