Eine Kraftfahrstraße ist eine Straße mit mindestens zwei Richtungsfahrbahnen, die bauartlich voneinander getrennt sind. Das ist nicht zwingend auszuschildern. Als bauartliche Trennung zählt auch eine Doppellinie.
Sorry, da bringst du etwas durcheinander. Kraftfahrstraßen werden durch das Zeichen 331.1 mar-kiert (§18 StVO), alles andere ist keine Kraftfahrstraße (nur Fahrzeuge mit Mindestgeschwindigkeit 60 km/h). Es gibt jede Menge Straßen mit mehreren getrennten Spuren pro Richtung, auch außerorts, die keine Kraftfahrstraßen sind, z.B. weil dort landwirtschaftlicher Verkehr möglich sein muss. Kleiner Disclaimer: Ich kenne keine solche Straße ohne Geschwindigkeitsbegrenzung und ohne benutzungspflichtigen Radweg daneben.
Die von dir genannte Defintion beschreibt eine Straße, auf der außerorts analog zu Autobahnen keine Höchstgeschwindigkeit gilt (es sei denn, es ist eine augeschildert).
Gruß Uli
"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970 Dear Mr. Putin, let’s speed up to the part where you kill yourself in a bunker.