Bundesstraßen kennt die StVO nicht, aus dieser Eingruppierung erwächst keine rechtliche Verbindlichkeit. Sondern dageht es im Kern nur um die Zuständigkeit, was den Unterhalt betrifft. Bundesstraßen gibt es in allen Ausbauformen, von Tempo30-Innerortssträßchen, bis hin zu autobahngleichgestellten vierspurigen Außerortsstraßen ohne Tempolimit.
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch! Satzzeichen können Leben retten.