Raub ist immer, und das ist auch bei deiner Versicherung für bis zu drei bzw sechs Monate der Fall, ein Angriff auf "Leib und Leben" und damit versichert.
Das hätte ich aus dieser Formulierung so nicht herausgelesen. Für mich klang das so, als ob man mindestens mit einer Waffe oder von einer körperlich deutlich stärkeren Person bedroht werden müsste. Wobei das wahrscheinlich eh gegeben ist, wenn einem jemand ein Fahrrad entreißen kann, das dürfte eine Person, die einem nicht ernsthaft drohen kann gar nicht schaffen.
Aber wie sieht es zum Beispiel mit dem angeblich klassischen Fall aus, dass ein Rad-/Mopedfahrer einem Fußgänger im Vorbeifahren die Tasche von der Schulter reißt? Ist das eine Gefahr für Leib und Leben? Hätte ich ehrlich gesagt so nicht gesehen und wäre garantiert nicht auf die Idee gekommen, diesen Fall bei der Hausratsversicherung einzureichen.
Unklar am Text ist, warum die "Gefahr" eines solchen Angriffs genannt ist, nicht aber der Vollzug.
Das habe ich widerum so verstanden, dass du nicht warten musst, bis jemand tatsächlich das Messer zieht, sondern dass die hinreichende Vermutung, dass er tun wird, wenn du dein Rad nicht hergibst ausreicht.
Was ausgeschlossen ist, sind Taten, und darum geht es in der Bestimmung, bei denen die Sachen, die weggenommen werden sollen, erst an den Ort gebracht werden müssen.
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Das habe ich auch so verstanden.
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Die altertümliche Formulierung "Leib und Leben" begründet die Abgrenzung zu anderen denkbaren Angriffen: "Wenn Du mir das Geld nicht gibst, setzte ich dein Auto in Brand". Das ist nicht versichert. Der Angriff muss sich physisch gegen die Person selbst richten. Wegreißen, stoßen, schlagen usw. oder so was in ernst zu nehmender Form androhen.
Genau da setzt mein Verständnisproblem ein, es muss erstmal eine Drohung stattfinden. Jemand, der dir dein Fahrrad/Tasche etc. 'entreißt' droht dir aber doch erst gar nicht.
Genausowenig wie ein Taschendieb, der dir einfach den Geldbeutel aus der Hosentasche zieht, ohne Gewalt anzuwenden dir 'droht'.
Martina