In Antwort auf: Martina
In Antwort auf: Uwe Radholz
Dann verlinke doch mal, was durch Deine Lektüre bestätigt wurde.


Verlinken geht nicht, das ist ein Daunload. Und zwar hier der erste. Zitiert habe ich den § 7 Außenversicherung, Stichwort Raub.

Martina


Raub ist immer, und das ist auch bei deiner Versicherung für bis zu drei bzw sechs Monate der Fall, ein Angriff auf "Leib und Leben" und damit versichert. Unklar am Text ist, warum die "Gefahr" eines solchen Angriffs genannt ist, nicht aber der Vollzug. Aber die Systematik ist keineswegs unklar. Was ausgeschlossen ist, sind Taten, und darum geht es in der Bestimmung, bei denen die Sachen, die weggenommen werden sollen, erst an den Ort gebracht werden müssen. Also mal simpel ausgedrückt so eine klassische Lösegelderpressung.
Die altertümliche Formulierung "Leib und Leben" begründet die Abgrenzung zu anderen denkbaren Angriffen: "Wenn Du mir das Geld nicht gibst, setzte ich dein Auto in Brand". Das ist nicht versichert. Der Angriff muss sich physisch gegen die Person selbst richten. Wegreißen, stoßen, schlagen usw. oder so was in ernst zu nehmender Form androhen.