Bei allen anderen Varianten des Diebstahls wird nicht geleistet.
Dem mag ich zu widersprechen, insb. in Bezug auf ein in die HR-Vers. eingeschlossenes Fahrrad. Dieses ist (nicht nur) bei meinem Vertrag auch dann versichert, wenn es draußen stehend gestohlen wird, solange es mit einem Schloß gesichert war. Und das gilt auch im Ausland.
Gruß
Uli