Abgesehen davon bin ich mir wegen der Klauseln nicht sicher, ob eine Hausrat auch für einen Auslandsaufenthalt zahlt.
Ich habe gerade kurz bei meiner Versicherung nachgeschaut, .......Raub ist nur dann versichert, wenn unmittelbare Gefahr für Leib und Leben angedroht wird. ....
Das wäre ein wirklich sehr ungewöhnlicher Vertrag. Ganz ungewöhnlich. Ich vermute, wenn Du Zeit hast genauer hinzuschauen, wirst Du finden, dass beim Raub Gewalt gegen eine Person anzuwenden ist, um einen Widerstand gegen die Wegnahme zu brechen. Dies in der Regel weltweit, in sehr alten Verträgen nur in Europa.
Eine weitere Variante hast Du oben selbst genannt und oft wird man finden, dass dem Raub gleichgestellt und damit versichert ist, wenn eine Person außerstande ist Widerstand zu leisten, zum Beispiel nach einem Unfall, und diese hilflose Lage vom Täter ausgenutzt wird.
Diese Begriffe, die Versicherungen verwenden sind übrigens nicht vollkommen deckungsgleich mit den gesetzlichen Tatbeständen des Raubes und der Erpressung.
Sollte Dein Vertrag tatsächlich so aussehen, wie von Dir beschrieben, dann ist vielleicht schon sehr alt. Da kenne ich mich dann nicht so gut aus.