Hallo,
"über vergossene Milch sollte man nicht klagen"
aber als Vorsorge für den nächsten Ausflug: Ich fotografiere immer mein Rad, wenn ich es irgendwo auf einer Reise mit Gepäck abstelle und anschließe. Wichtig für die Versicherung ist das Anschließen (muss auf dem Foto zu sehen sein), und dass es mit Urlaubsgepäck beladen ist. Im Gut-Fall kann das Foto ja gelöscht werden.
mfg
Michael