Sollte Dein Vertrag tatsächlich so aussehen, wie von Dir beschrieben, dann ist vielleicht schon sehr alt. Da kenne ich mich dann nicht so gut aus.
Ich habe *nicht* in meinem (tatsächlich sehr alten) Vertrag nachgeschaut, sondern in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die 'meine' Versicherung im Internet hinterlegt hat. Da ich nicht wörtlich zitieren darf, habe ich kurz das zusammengefasst, was ich beim flüchtigen Lesen des Abschnitts 'Außenversicherung' verstanden habe. Mir ging es letztlich um zwei Dinge:
1. wurde behauptet, dass Hausratsversicherungen im Ausland sowieso nicht bezahlen. Ich hatte in Erinnerung, dass das anders ist und das wurde durch die Lektüre bestätigt
2. war *mir* die Zahlungspflicht von Hausratsversicherungen bisher nur bei Einbruchsdiebstählen bekannt z.B. aus dem Hotelzimmer. Dass auch bei Diebstählen aus dem Auto bezahlt wird (allerdings begrenzt auf 500 Euro, das reicht nicht weit), habe ich vor einigen Jahren selbst erfahren. Wir mussten damals allerdings einen Nachweis erbringen, dass das Auto tatsächlich aufgebrochen wurde. Ein Einbruchsdiebstahl lag nun aber definitiv nicht vor, also habe ich nachgeschaut, was unter dem Stichwort Raub steht.
Aber was in den Verträgen meiner Versicherung steht ist eh völlig wurscht.
Martina