Machen wir es mal kurz und knapp - gleich wird pünktlich gegessen :-)
Bein Einbruchdiebstahl aus dem Hotelzimmer oder der Ferienwohnung zahlt die Hausratversicherung ist genauso wie Raub versichert. Unter Raub zählt auch die Androhung von Gewalt. Trickdiebstahl ist bei manchen Hausratversicherungen über die besonderen Bedingungen versichert. Bei der Mehrzahl jedoch nicht.
Bei allen anderen Varianten des Diebstahls wird nicht geleistet.