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#100889 - 07/10/04 10:15 PM
Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
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Im Stuttgarter Stadtgebiet gibt es einige Strecken (außerhalb der Ortsschilder), in denen die Geschwindigkeit auf 60 km/h beschränkt ist und unter dem Geschwindigkeitsschild auf einem Zusatzschild die Begründung dafür steht, teils "Luftreinhaltung", teils "Lärmschutz". Nun sind davon einige schön abschüssige Strecken betroffen, auf denen ich schon mal über 70 auf den Tacho kriege. Da die angegebenen Begründungen die Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer unbegründet machen, frage ich mich, ob diese Begrenzungen für Radfahrer überhaupt gelten. Könnte man sich gegebenenfalls darauf berufen, dass die Anordnung für einen Radfahrer unsinnig ist? Für mich haben dies Zusatzschilder immerhin den positiven Effekt, dass ich überhaupt kein schlechtes Gewissen habe, wenn ich "zu schnell" fahre (wenn vor mir ein Auto mit 60 fährt, drängle ich mich natürlich nicht dran vorbei).
Andreas
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#100892 - 07/10/04 10:24 PM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzun
[Re: atk]
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Also mit 70 Sachen macht dein Lieger sicherlich ziemlich Lärm. Und kannst du denn auf Sichtweite anhalten??
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#100893 - 07/10/04 10:34 PM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzun
[Re: Urs]
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Und kannst du denn auf Sichtweite anhalten??
Ich denke schon. Es handelt sich dabei (bei den Stellen, wo ich so schnell gefahren bin) um sehr übersichtliche, gerade und breite Straßen. Und ich hatte beide Hände am Lenker
Gruß
Andreas
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#100897 - 07/10/04 11:32 PM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzun
[Re: atk]
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Hallo Andreas, rase nicht so. "Unsinnig" kannst Du in keinem Fall als Argument gegen Geschwindigkeitsverstoße anbringen. Eigentlich ist das auch gut so, denn auf eine solche Herleitung warten unsere Übermotorisierten Gegner geradezu. Sie beklagen ja schon seit Jahren Geschwindigkeitskontrollen an Stellen, die dem durchschnittlich eingetrockneten Kraftfahrergehirn als ungefährlich erscheinen. Daß Du auf dem Fahrrad beim Schnellfahren keine Qualmwolke hinter Dir herziehst, spielt in der deutschen StVO keine Rolle. Aber: Lange dürre Kerle auf komischen Böcken gibt es einige, Du bist auf allfälligen Fotos von Amts wegen nicht eindeutig zu identifizieren (Webmanz wollte vor ein paar Wochen schon einmal Fahrradkennzeichen, wenn ich mich recht entsinne), also laufen Bußgeldbescheide ins Leere, außerdem gibt es noch die Meßtoleranz. Bei 70km/h (wo 60 erlaubt sind) sollte es ohne Kameraauslösung abgehen. Falk
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#100904 - 07/11/04 12:49 AM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzun
[Re: Falk]
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Hallo Falk, Hallo Andreas, rase nicht so. "Unsinnig" kannst Du in keinem Fall als Argument gegen Geschwindigkeitsverstoße anbringen. Falk
Es gab schon Fälle, bei denen Outofahrer gerichtlich eine Strafe abwehren konnten, weil sie nachts zu schnell an Schildern wie "30km/h wegen Schule" vorbeifuhren. Gruß, Andreas
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#101070 - 07/11/04 09:58 PM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: atk]
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Hallo Andreas,
hier ein kurzer Auszug aus "Recht für Radfahrer":
"Fahrradfahrer dürfen wie andere Fahrzeugführer auch nur so schnell fahren, daß sie ihr Fahrzeug beherrschen. Sie haben ihre Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den eigenen Fähigkeiten anzupassen"
"Die Höchstgeschwindigkeit von 50km/h innerhalb geschlossener Ortschaften gilt nicht für Radfahrer. Gleiches gilt für die Höchstgeschwindigkeit außerorts. Eine durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung gilt allerdings auch für Radfahrer. Das gilt auch in Tempo-30-Zonenund in verkehrsberuhigten Bereichen mit dem Zeichen 325. In letzteren darf auch der Radfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren!"
Hilft dir das weiter?
Viele Grüße
Wolfgang
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Viele Grüße aus dem lieblichen Rheinland Wolfgang
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#101071 - 07/11/04 10:08 PM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: Wolfgang M.]
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"Fahrradfahrer dürfen wie andere Fahrzeugführer auch nur so schnell fahren, daß sie ihr Fahrzeug beherrschen. Sie haben ihre Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den eigenen Fähigkeiten anzupassen" An den betreffenden Stellen waren 70 km/h nach meiner Einschätzung absolut unproblematisch. Nein, leider nicht, das wusste ich schon. Gerade die Aussage deines zweiten Zitats war der Grund für meine Frage. Eigentlich gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer, da durch ein Verkehrszeichen angeordnet. Andererseits sagt das Zusatzschild, dass der Grund für die Begrenzung für Radfahrer irrelevant ist. Die Frage ist, ob man sich in einem eventuellen Rechtsstreit (rein theoretisch, es liegt kein Anlass vor) darauf berüfen könnte. Nachdem, was Andreas R. geschrieben hat, dürfte das ja nicht so abwegig sein. Trotzdem danke für die Zitate. Gruß Andreas
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#101092 - 07/12/04 06:26 AM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: atk]
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Hallo Andreas! Nach meinem Wissen kann Dir eine Geschwindigkeitskontrolle grundsätzlich nichts anhaben, da Du als Radler nicht verpflichtet bist, einen geeichten Tacho mitzuführen. Wie genau Dein Tacho anzeigt, ist alleine Dein Problem und wird offiziell nicht überwacht. Wenn Du den Radumfang passend einstellst, kannst Du 70 fahren und der Tacho zeigt nur 30 an. Was anderes wäre es, wenn Dir nach einem Unfall eine unangemessene Geschwindgkeit nachgewiesen werden könnte. Grüße Michael
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#101106 - 07/12/04 07:11 AM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: atk]
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Eigentlich gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer, da durch ein Verkehrszeichen angeordnet. Andererseits sagt das Zusatzschild, dass der Grund für die Begrenzung für Radfahrer irrelevant ist. Die Frage ist, ob man sich in einem eventuellen Rechtsstreit (rein theoretisch, es liegt kein Anlass vor) darauf berüfen könnte. Das Zusatzschild gibt ja lediglich eine Begründung für die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung und stellt m.E. keine Ausnahmeregelung für spezielle Verkehrsteilnehmer dar. Wenn Michael Schumacher mit 200km/h durch eine Autobahnbaustelle (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80km/h) braust, kann er sich schließlich auch nicht damit herausreden, daß er Schikanen noch mit weit höheren Geschwindigkeiten problemlos fahren kann Viele Grüße Wolfgang
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Viele Grüße aus dem lieblichen Rheinland Wolfgang
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#101113 - 07/12/04 07:24 AM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: thielenwaf]
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...kann Dir eine Geschwindigkeitskontrolle grundsätzlich nichts anhaben, da Du als Radler nicht verpflichtet bist, einen geeichten Tacho mitzuführen. Wie genau Dein Tacho anzeigt, ist alleine Dein Problem und wird offiziell nicht überwacht. Auch ein "privater" Autofahrer benötigt keinen geeichten Tacho. Und dennoch hilft es ihm wenig, wenn er behauptet, sein Tacho hätte eine geringere Geschwindigkeit angezeigt und er sei deshalb zu schnell gefahren.
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#101128 - 07/12/04 09:08 AM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: thielenwaf]
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Es ist völlig unerheblich, ob Du einen Tacho hast oder nicht. Wenn bei Deinem Auto der Tacho kaputt ist, dann hilft Dir das auch nicht weiter.
Du darfst die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Ob allerdings Zusatzschilder 'Lärmschutz' das Tempolimit für den Radfahrer aufheben - keine Ahnung.
Wenn Du kein Pusteröhrchen hast, darfst Du ja auch nicht betrunken fahren :-))
Arno
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#101156 - 07/12/04 11:43 AM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: atk]
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Als Hardliner (gell, schwarze Weichkreiserin ) sage ich mal so: unhabhängig von der Rechtslage, schon mal darüber nachgedacht ob andere Verkehrsteilnehmer damit rechnen, daß ein rasend schnellen Radler mit Flughöhe Null herandüst? Erkennbarkeit? Was ist, wenn ein Fußgänger (Kinder) die Fahrbahn betritt? Bekanntlich hat der Führerschein Bestandschutz, einmal erhalten und gültig bis ins Grab -. unabhängig von der körperlichen und geitigen Entwicklung. Mit Sicherheit sind eine ganze Menge Leute mit "Sehbehinderung" und "Reaktionsverlangsamung" auf den Straßen unterwegs. Welcher Text soll denn in Granit gemeisselt werden? "Er / Sie war rasend schnell und wurde übersehen" StVO und StVZO beinhalten für Radler eine Reihe Vorschriften, die aus der grauen Vorzeit stammen (u.a. Beleuchtung). Diese Regelwerke gehören gründlichst durchforstet, entrümpelt und auf den neuesten Stand gebracht.. HS
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#101164 - 07/12/04 12:02 PM
Re: Flughöhe null?
[Re: Anonymous]
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Hallo, schon mal darüber nachgedacht ob andere Verkehrsteilnehmer damit rechnen, daß ein rasend schnellen Radler mit Flughöhe Null herandüst?
Andreas (atk) fliegt nicht auf Höhe null, das machen anderere hier im Forum. Gruß, Andreas R
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#101168 - 07/12/04 12:14 PM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: atk]
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An den betreffenden Stellen waren 70 km/h nach meiner Einschätzung absolut unproblematisch. Das wage ich doch sehr stark zu bezweifeln. 70 km/h auf einem Fahrrad sind doch etwas beteutend anderes als 70 km/h in einem Auto - zumindest in besonderer Hinsicht auf den Bremsweg. Wer sich noch an das Bremsexperiment aus dem Physik-Unterricht in der Schule erinnern kann, der wird mir sicherlich beipfichten können. Den besten Bremsweg bei gleicher Geschwindigkeit hatten grundsätzlich die Lehrer mit ihren Autos, während die Schüler mit den Bremswegen ihrer Fahrräder weit hintenan standen! Gut, zu dieser Zeit gab es noch keine Maguras (wie auch kaum ABS!), doch würde ich mich auch jetzt nicht so extrem viel mehr auf meine Maguras verlassen. Grüsse Sasa
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#101176 - 07/12/04 12:39 PM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: Sasa]
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Ich glaube, wenn Du das Bremsen gut beherrscht wirst Du mit einem Fahrrad ein Auto toppen können bzw. wenigstens gleichziehen: Wenn ich mich recht entsinne warb Porsche beim vorletzten Modell damit, dass es in ca. 4s von 100 auf 0 abbremst: Macht also eine Verzögerung von ca. 7m/s2... Magura gibt auch 7m/s2 als maximale Bremskraft an... In diesem Thread hier ( MTB-Forum kamen die Physiker auf maximal 6m/s2 für Fahrräder, also garnicht mal so weit entfernt Braucht's halt nur einen Radfahrer, der auch fähig ist, bei 70kmh die VR-Bremse bis kurz vorm Blockieren zu ziehen... und entsprechend griffigen Untergrund... Fazit: 70kmh... da geht nochwas
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#101178 - 07/12/04 12:52 PM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: Zombie025]
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Wenn ich mich recht entsinne warb Porsche beim vorletzten Modell damit, dass es in ca. 4s von 100 auf 0 abbremst: Macht also eine Verzögerung von ca. 7m/s2... Magura gibt auch 7m/s2 als maximale Bremskraft an... Ach? Diesen Nervenkitzel möchte ich einmal erleben! Meinst Du, dass man auf einem Fahrrad nach diesem Bremsweg noch auf dem Sattel sitzt? Grüsse Sasa
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#101179 - 07/12/04 12:54 PM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: Zombie025]
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Anonym
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Zur Übertragung der Bremkraft ist eine ausreichend große Reifenaufstansfläche (Latsch) nötig. Die erreichbare Verzögerung der Bremse allein ist daher wenig aussagekräftig. Breite Reifen bringen nicht nur maximale Beschleunigungskräfte sondern auch die maximale Bremsleistung auf die Straße. Schwarze Striche sind nur ein Zeichen für Schlupf. HS
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#101180 - 07/12/04 12:57 PM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: Sasa]
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Nein, der Kraftvektor muss ja an die 45° gehen, da nur so das optimale Zusammenspiel aus Reibkraft (das Vorderrad darf nicht entlastet werden) ... ach, lies doch selber, ich hab doch auch keine Ahnung Wobei mit der richtigen Gepäckverteilung (viel hinten) ist das sicherlich recht einfach zu bewerkstelligen (bereits ausprobiert, leider hat keiner die Zeit gemessen ): Trockener Asphalt und breite Reifen... da sollte man sich schon gut am Lenker abstützen
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#101181 - 07/12/04 12:58 PM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: Anonymous]
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Schwarze Striche sind nur ein Zeichen für Schlupf.
HS Deswegen schrieb ich ja auch: "bis kurz vor dem Blockieren..." und 2.3" sind ja auch nicht gerade schmal (für Fahrräder natürlich, selbst Mopedfahrer lachen sich ja über derartige Schmalspurreifen kaputt )
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Edited by Zombie025 (07/12/04 12:59 PM) |
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#101184 - 07/12/04 01:01 PM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: atk]
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Andreas, geniesse doch einfach mal das Gefühl auch mit dem Fahrrad schneller fahren zu können als die Polizei erlaubt. Gruss Thomas
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#101186 - 07/12/04 01:13 PM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: Anonymous]
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Es ging nur um die Frage, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung im gegebenen Fall für mich gilt. Es könnte auch eine Begrenzung auf 40 km/h sein, an der Frage würde das nichts ändern. Irgendwelche Belehrungen dass ich mein Rad da nicht mehr beherrsche, brauche ich nicht (ich beherrsche es), insbesondere nicht von jemanden, der weder mein Rad noch meinen Fahrstil noch die Straße kennt. Da läuft kein Kind auf die Straße, außer es springt unvermittelt aus dem Gebüsch. Ich fahre da näher an der Straßenmitte als am Straßenrand. Wenn die Möglichkeit besteht, dass von der Seite etwas/jemand auf die Straße läuft/fährt, fahre ich nicht so schnell. Die Straße war auf hunderte Meter überschaubar... Eine Notbremsung aus etwa 65 km/h hab ich übrigens vor kurzem erst hinter mich gebracht. Ich hatte das Bremsen so ausgelegt, dass ich an der Sichtlinie der Kreuzung stehenbleibe und erst im letzten Moment erkannt, dass da schon etwa 20 Meter vorher eine Ampel stand. Ich war richtig stolz auf mich Räder haben nicht blockiert und das Hinterrad stand sogar noch auf der Haltelinie. Andreas
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#101190 - 07/12/04 01:26 PM
Re: Flughöhe null?
[Re: Andreas]
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Andreas (atk) fliegt nicht auf Höhe null, das machen anderere hier im Forum.
geistige tiefflieger bleiben vom radar nicht unerkannt...
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#101195 - 07/12/04 01:33 PM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: atk]
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Vom Turm runter zum Flughafen durch den Wald bei Riedenberg/Sillenbuch? -> Vollgas geben! Da ist wirklich keiner.
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#101204 - 07/12/04 02:35 PM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: atk]
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ich denke mal das Schild gilt. Sonst stünde dort : ausgenommen xy... Der Zusatz dient nur zur Begründung/ Motivation. Wenn man denn schneller fährt tät ich auch, wenn möglich, dann ist man selbst schuld wenn man erwischt wird, oder was passiert. Der weiter oben schon genannte Einwand: was ist wenn ein Kind etc, hat schon seine Berechtigung, zumindest genauso wie für Kraftfahrzeugführer. Hier wird ja immer gern pauschal auf zu schnelle KFZ angesetzt, ich finde für und gilt ähnliches, dabei ist zugegeben das Risiko proportional zur Masse kleiner wenn es denn zu einem Unfall kommt. Aber im schlimmsten Fall könnte schon was ernsthaftes passieren. Ob da die Selbsteinschätzung des Fahrers immer richtig ist? Ich schließe mich da bewußt nicht aus, weder auf dem Rad noch im Waagen. Wenn man relativ nah an den physikalischen Grenzen des Fahrzeugs und des fahrerischen Können ist, dann könnte es halt schon passieren das man diese Grenzen auch mal überschreitet.. Oft ein wenig oder mehr zu schnell Wolf
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#101215 - 07/12/04 03:01 PM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: BastelHolger]
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Hi Holger, Vom Turm runter zum Flughafen durch den Wald bei Riedenberg/Sillenbuch? Du kennst dich ja gut aus! Das war genau die Strecke, die diesen Thread ausgelöst hat Eine richtige Rennstrecke Gruß Andreas
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#101219 - 07/12/04 03:09 PM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: wolf]
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Hallo Wolf, Der weiter oben schon genannte Einwand: was ist wenn ein Kind etc, hat schon seine Berechtigung, zumindest genauso wie für Kraftfahrzeugführer. Da stimme ich dir hundertprozentig zu. Und fahre nicht immer und überall so schnell wie ich kann , sondern versuche schon, soweit möglich jedes Risiko, auch und insbesondere für andere, zu vermeiden. Ob man jede Situation richtig einschätzt, ist natürlich die andere Frage. Andreas
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#101236 - 07/12/04 03:48 PM
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?
[Re: atk]
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Du kennst dich ja gut aus! Nein, eigentlich nicht. Ich bin ab und zu in Stuttgart (mit dem Auto ) und den Berg runter habe ich mir schon öfters mein Rad herbeigewünscht. Als ich dein Post gelesen habe dachte ich der kann nur die Strecke meinen! Wenn ich mal mit dem Rad unten bin fahren wir mal gemeinsam runter. "Lustig, lustig, trallalla, Räder sind zum ballern da..."
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#101244 - 07/12/04 04:08 PM
Re: Flughöhe null?
[Re: Andreas]
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... und der Anhalteweg sollte höchstens die Hälfte des Abstandes zum Vordermann in Metern betragen. Aber natürlich darf der Anhalteweg eines Fahrrades auch länger sein. Vermutlich wird er das bei einer -bewußt gefahrenen- Geschwindigkeit jenseits der 50 und innerorts aber nur einmal sein. Soviel zur Flughöhe Null.
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