Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzun

Posted by: Andreas

Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzun - 07/11/04 12:49 AM

Hallo Falk,

In Antwort auf: falk

Hallo Andreas,
rase nicht so.
"Unsinnig" kannst Du in keinem Fall als Argument gegen Geschwindigkeitsverstoße anbringen.
Falk


Es gab schon Fälle, bei denen Outofahrer gerichtlich eine Strafe abwehren konnten, weil sie nachts zu schnell an Schildern wie "30km/h wegen Schule" vorbeifuhren.

Gruß, Andreas