Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?

Posted by: wolf

Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen? - 07/12/04 02:35 PM

ich denke mal das Schild gilt. Sonst stünde dort : ausgenommen xy...
Der Zusatz dient nur zur Begründung/ Motivation.
Wenn man denn schneller fährt tät ich auch, wenn möglich, dann ist man selbst schuld wenn man erwischt wird, oder was passiert.
Der weiter oben schon genannte Einwand: was ist wenn ein Kind etc, hat schon seine Berechtigung, zumindest genauso wie für Kraftfahrzeugführer. Hier wird ja immer gern pauschal auf zu schnelle KFZ angesetzt, ich finde für und gilt ähnliches, dabei ist zugegeben das Risiko proportional zur Masse kleiner wenn es denn zu einem Unfall kommt. Aber im schlimmsten Fall könnte schon was ernsthaftes passieren. Ob da die Selbsteinschätzung des Fahrers immer richtig ist? Ich schließe mich da bewußt nicht aus, weder auf dem Rad noch im Waagen. Wenn man relativ nah an den physikalischen Grenzen des Fahrzeugs und des fahrerischen Können ist, dann könnte es halt schon passieren das man diese Grenzen auch mal überschreitet..
Oft ein wenig oder mehr zu schnell
Wolf