Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzun

Posted by: Falk

Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzun - 07/10/04 11:32 PM

Hallo Andreas,
rase nicht so.
"Unsinnig" kannst Du in keinem Fall als Argument gegen Geschwindigkeitsverstoße anbringen. Eigentlich ist das auch gut so, denn auf eine solche Herleitung warten unsere Übermotorisierten Gegner geradezu. Sie beklagen ja schon seit Jahren Geschwindigkeitskontrollen an Stellen, die dem durchschnittlich eingetrockneten Kraftfahrergehirn als ungefährlich erscheinen. Daß Du auf dem Fahrrad beim Schnellfahren keine Qualmwolke hinter Dir herziehst, spielt in der deutschen StVO keine Rolle.
Aber: Lange dürre Kerle auf komischen Böcken gibt es einige, Du bist auf allfälligen Fotos von Amts wegen nicht eindeutig zu identifizieren (Webmanz wollte vor ein paar Wochen schon einmal Fahrradkennzeichen, wenn ich mich recht entsinne), also laufen Bußgeldbescheide ins Leere, außerdem gibt es noch die Meßtoleranz. Bei 70km/h (wo 60 erlaubt sind) sollte es ohne Kameraauslösung abgehen.
Falk