Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?

Posted by: atk

Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen? - 07/10/04 10:15 PM

Im Stuttgarter Stadtgebiet gibt es einige Strecken (außerhalb der Ortsschilder), in denen die Geschwindigkeit auf 60 km/h beschränkt ist und unter dem Geschwindigkeitsschild auf einem Zusatzschild die Begründung dafür steht, teils "Luftreinhaltung", teils "Lärmschutz".
Nun sind davon einige schön abschüssige Strecken betroffen, auf denen ich schon mal über 70 auf den Tacho kriege.
Da die angegebenen Begründungen die Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer unbegründet machen, frage ich mich, ob diese Begrenzungen für Radfahrer überhaupt gelten. Könnte man sich gegebenenfalls darauf berufen, dass die Anordnung für einen Radfahrer unsinnig ist?
Für mich haben dies Zusatzschilder immerhin den positiven Effekt, dass ich überhaupt kein schlechtes Gewissen habe, wenn ich "zu schnell" fahre (wenn vor mir ein Auto mit 60 fährt, drängle ich mich natürlich nicht dran vorbei).

Andreas