Posted by: atk
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen? - 07/11/04 10:08 PM
Zitat:
"Fahrradfahrer dürfen wie andere Fahrzeugführer auch nur so schnell fahren, daß sie ihr Fahrzeug beherrschen. Sie haben ihre Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den eigenen Fähigkeiten anzupassen"
An den betreffenden Stellen waren 70 km/h nach meiner Einschätzung absolut unproblematisch.
Zitat:
Hilft dir das weiter?
Nein, leider nicht, das wusste ich schon. Gerade die Aussage deines zweiten Zitats war der Grund für meine Frage. Eigentlich gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer, da durch ein Verkehrszeichen angeordnet. Andererseits sagt das Zusatzschild, dass der Grund für die Begrenzung für Radfahrer irrelevant ist. Die Frage ist, ob man sich in einem eventuellen Rechtsstreit (rein theoretisch, es liegt kein Anlass vor) darauf berüfen könnte.
Nachdem, was Andreas R. geschrieben hat, dürfte das ja nicht so abwegig sein.
Trotzdem danke für die Zitate.
Gruß
Andreas