Posted by: Wolfgang M.
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen? - 07/11/04 09:58 PM
Hallo Andreas,
hier ein kurzer Auszug aus "Recht für Radfahrer":
"Fahrradfahrer dürfen wie andere Fahrzeugführer auch nur so schnell fahren, daß sie ihr Fahrzeug beherrschen. Sie haben ihre Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den eigenen Fähigkeiten anzupassen"
"Die Höchstgeschwindigkeit von 50km/h innerhalb geschlossener Ortschaften gilt nicht für Radfahrer. Gleiches gilt für die Höchstgeschwindigkeit außerorts. Eine durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung gilt allerdings auch für Radfahrer. Das gilt auch in Tempo-30-Zonenund in verkehrsberuhigten Bereichen mit dem Zeichen 325. In letzteren darf auch der Radfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren!"
Hilft dir das weiter?
Viele Grüße
Wolfgang
hier ein kurzer Auszug aus "Recht für Radfahrer":
"Fahrradfahrer dürfen wie andere Fahrzeugführer auch nur so schnell fahren, daß sie ihr Fahrzeug beherrschen. Sie haben ihre Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den eigenen Fähigkeiten anzupassen"
"Die Höchstgeschwindigkeit von 50km/h innerhalb geschlossener Ortschaften gilt nicht für Radfahrer. Gleiches gilt für die Höchstgeschwindigkeit außerorts. Eine durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung gilt allerdings auch für Radfahrer. Das gilt auch in Tempo-30-Zonenund in verkehrsberuhigten Bereichen mit dem Zeichen 325. In letzteren darf auch der Radfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren!"
Hilft dir das weiter?
Viele Grüße
Wolfgang