Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?

Posted by: Wolfgang M.

Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen? - 07/11/04 09:58 PM

Hallo Andreas,

hier ein kurzer Auszug aus "Recht für Radfahrer":

"Fahrradfahrer dürfen wie andere Fahrzeugführer auch nur so schnell fahren, daß sie ihr Fahrzeug beherrschen. Sie haben ihre Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den eigenen Fähigkeiten anzupassen"

"Die Höchstgeschwindigkeit von 50km/h innerhalb geschlossener Ortschaften gilt nicht für Radfahrer. Gleiches gilt für die Höchstgeschwindigkeit außerorts. Eine durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung gilt allerdings auch für Radfahrer. Das gilt auch in Tempo-30-Zonenund in verkehrsberuhigten Bereichen mit dem Zeichen 325. In letzteren darf auch der Radfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren!"

Hilft dir das weiter?


Viele Grüße

Wolfgang