Posted by: Wolfgang M.
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen? - 07/12/04 07:11 AM
Zitat:
Eigentlich gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer, da durch ein Verkehrszeichen angeordnet. Andererseits sagt das Zusatzschild, dass der Grund für die Begrenzung für Radfahrer irrelevant ist. Die Frage ist, ob man sich in einem eventuellen Rechtsstreit (rein theoretisch, es liegt kein Anlass vor) darauf berüfen könnte.
Das Zusatzschild gibt ja lediglich eine Begründung für die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung und stellt m.E. keine Ausnahmeregelung für spezielle Verkehrsteilnehmer dar. Wenn Michael Schumacher mit 200km/h durch eine Autobahnbaustelle (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80km/h) braust, kann er sich schließlich auch nicht damit herausreden, daß er Schikanen noch mit weit höheren Geschwindigkeiten problemlos fahren kann

Viele Grüße
Wolfgang