Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen?

Posted by: Anonymous

Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen? - 07/12/04 11:43 AM

Als Hardliner (gell, schwarze Weichkreiserin schmunzel ) sage ich mal so: unhabhängig von der Rechtslage, schon mal darüber nachgedacht ob andere Verkehrsteilnehmer damit rechnen, daß ein rasend schnellen Radler mit Flughöhe Null herandüst?
Erkennbarkeit?
Was ist, wenn ein Fußgänger (Kinder) die Fahrbahn betritt?
Bekanntlich hat der Führerschein Bestandschutz, einmal erhalten und gültig bis ins Grab -. unabhängig von der körperlichen und geitigen Entwicklung. Mit Sicherheit sind eine ganze Menge Leute mit "Sehbehinderung" und "Reaktionsverlangsamung" auf den Straßen unterwegs.
Welcher Text soll denn in Granit gemeisselt werden?
"Er / Sie war rasend schnell und wurde übersehen"

StVO und StVZO beinhalten für Radler eine Reihe Vorschriften, die aus der grauen Vorzeit stammen (u.a. Beleuchtung). Diese Regelwerke gehören gründlichst durchforstet, entrümpelt und auf den neuesten Stand gebracht..
HS