Posted by: atk
Re: Für Radler unsinnige Geschwindigkeitsbegrenzungen? - 07/12/04 01:13 PM
Es ging nur um die Frage, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung im gegebenen Fall für mich gilt. Es könnte auch eine Begrenzung auf 40 km/h sein, an der Frage würde das nichts ändern.
Irgendwelche Belehrungen dass ich mein Rad da nicht mehr beherrsche, brauche ich nicht (ich beherrsche es), insbesondere nicht von jemanden, der weder mein Rad noch meinen Fahrstil noch die Straße kennt. Da läuft kein Kind auf die Straße, außer es springt unvermittelt aus dem Gebüsch. Ich fahre da näher an der Straßenmitte als am Straßenrand. Wenn die Möglichkeit besteht, dass von der Seite etwas/jemand auf die Straße läuft/fährt, fahre ich nicht so schnell. Die Straße war auf hunderte Meter überschaubar...
Eine Notbremsung aus etwa 65 km/h hab ich übrigens vor kurzem erst hinter mich gebracht. Ich hatte das Bremsen so ausgelegt, dass ich an der Sichtlinie der Kreuzung stehenbleibe und erst im letzten Moment erkannt, dass da schon etwa 20 Meter vorher eine Ampel stand. Ich war richtig stolz auf mich
Räder haben nicht blockiert und das Hinterrad stand sogar noch auf der Haltelinie.
Andreas
Irgendwelche Belehrungen dass ich mein Rad da nicht mehr beherrsche, brauche ich nicht (ich beherrsche es), insbesondere nicht von jemanden, der weder mein Rad noch meinen Fahrstil noch die Straße kennt. Da läuft kein Kind auf die Straße, außer es springt unvermittelt aus dem Gebüsch. Ich fahre da näher an der Straßenmitte als am Straßenrand. Wenn die Möglichkeit besteht, dass von der Seite etwas/jemand auf die Straße läuft/fährt, fahre ich nicht so schnell. Die Straße war auf hunderte Meter überschaubar...
Eine Notbremsung aus etwa 65 km/h hab ich übrigens vor kurzem erst hinter mich gebracht. Ich hatte das Bremsen so ausgelegt, dass ich an der Sichtlinie der Kreuzung stehenbleibe und erst im letzten Moment erkannt, dass da schon etwa 20 Meter vorher eine Ampel stand. Ich war richtig stolz auf mich

Andreas