Sorry, aber ich habe ein Reiserad und lt. StVO muss ich eine Dynamobeleuchtung am Rad haben. Wir haben hier die sehr aufmerksame Trachtengruppe, die regelmäßige Kontrollen durchführt und ich habe null Bock auf das noch so kleinste Ordnungsgeld..
Kennst du wirklich einen Fall, wo ein Nichtrennrad mit funktionierendem Batterielicht (und damit setze ich noch nicht mal StVO-zugelassenes Licht voraus) ein Ordnungsgeld zahlen musste? Mein Eindruck ist, dass die gängige Durchsetzung des Rechts schon so läuft, wie Falk es sich wünscht - Hauptsache ein erkennbares Licht ist dran. Wüsste auch nicht, dass ein Rennradfahrer mal tagsüber nach seinem mitgeführten Stecklicht (geschweige denn Strahlern, etc.) gefragt wurde
Btw wer definiert eigentlich, wie genau ein "Rennrad" aussieht? Ich hab ein Fitnessbike -gerader Lenker, aber sportliche Sitzposition (Lenker leicht unter Sattelniveau), 32er Reifen, 28", eine Übersetzung, mit der man auch bei > 50 km/h noch gut mittreten kann und (wenn ich den Gepäckträger abbaue) unter 10,5 kg Gewicht - ist das ein Rennrad? Auf die Diskussion mit einem Polizisten wäre ich gespannt
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch! Satzzeichen können Leben retten.