Hallo an alle,

Ich möchte mich mal von der fachlichen Seite in den Faden einklinken. Als angehender Verkehrsingenieur habe ich zu dem Thema mit den Landstraßen nämlich kürzlich eine Vorlesung gehört.
Die Straßen mit den Überbreiten Querschnitten von früher werden heute zunehmend zu dem sogenannten RQ15,5 ummarkiert. Es wird also wechselseitig eine Fahrtrichtung mit Richtungsfahrspur + Überholfahrstreifen und die andere Richtung mit einer etwas breiteren Fahrspur ausgeführt.
Konkret kommt man auf 3,50m + 3,25 + 3,75m Fahrspurbreite. Dieser Regelquerschnitt wird auch zunehmend für Neubau- oder grundhafte Ausbaustrecken der Entwurfsklasse 1, also in der Regel Bundesstraßen oder Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen genutzt.
Hierzulande wird aber nicht wie in Schweden eine bauliche Mitteltrennung durch Leitpfosten mit Stahlseilen eingesetzt, sondern es wird im Wesentlichen auf einen breit (ca. 70cm) abmarkierten Mittelstreifen gesetzt. Das ist in Dtl. aber alles noch in der Erprobungsphase. Es wird auch mit farbiger Markierung experimentiert. Grün beispielsweise. Bei Hütchen oder ähnlichen Sachen hat man Angst, dass die Motorradfahrer Spaß dran finden könnten und außerdem kann das dann im Winter bei der Schneeräumung zum Problem werden.
Von den Überbreiten Querschnitten ist man deshalb abgekommen, weil diese durch den zunehmenden und vor allem schneller werdenden Verkehr schlichtweg zu einem Sicherheitsrisiko geworden sind. Da ist es dann wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens immer öfter zu Fehleinschätzungen beim Überholvorgang gekommen und zu schweren Frontalzusammenstößen. Ursprünglich waren die Überbreiten Querschnitte dazu ausgelegt, dass ein PKW ein langsameres Fahrzeug noch auf der eigenen Spur überholen kann wenn dieser rechts auf den breiten Seitenstreifen ausweicht. Durch die zunehmenden LKW-Geschwindigkeiten braucht man natürlich auch größere Geschwindigkeiten und Seitenabstände zum überholten Fahrzeug. Das alles ist bei der Verkehrsdichte wie schon geschrieben ein erhebliches Sicherheitsrisiko.
Und wie richtig angemerkt gab es früher die Pflicht als langsamerer Verkehrsteilnehmer bei den erwähnten breiten Querschnitten auf den Seitenstreifen auszuweichen. Das ist zwar rechtlich eigentlich ein Widerspruch, denn laut StVO darf man die Seitenstreifen einer Straße nicht befahren. In diesen Fällen hat wohl aber irgendeine Sonderregel gegriffen.
Was heute rechtlich gilt kann ich leider nicht sagen. Lässt sich aber sicher noch irgendwo herausfinden.

So, das war jetzt ein recht langer Beitrag. Ich hoffe nicht zu unübersichtlich.

Gruß Claudius