Und wenn ich mit meinem Fahrzeug über eine Kreuzung links abbiege und da kreuzt ein Dunkelradler über den Fußgängerübergang, sind die Reflexstreifen wirklich sinnvoll.
Dann biegst du nach allen regeln der Stvo ab - nämlich vorsichtig und so langsam, daß du auch völlig unbeleuchtetes im eigenen scheinwerferkegel erkennen kannst. In diesem fall bräuchte es aber auch keine speichenreflektoren / reflexstreifen.
Wenn du schneller links abbiegst und der unbeleuchtete radfahrer hat keinen weißen frontreflektor (auch vorgeschrieben), dann leuten dir die speichenreflektoren / reflexstreifen erst in dem moment entgegen, wo das licht deiner scheinwerfer relativ senkrecht drauf fällt - und wann ist das beim links abbiegen?