Das setzt aber wieder voraus, dass die Radfahrer ganz nach ADAC-Gusto wie Fußgänger und nicht wie Fahrzeuge verkehren. Hallo Falk, verstehe nicht was du meinst. Fahrräder sind Fahrzeuge und haben mit dem Begriff Fussgänger erst mal nichts gemein.
Falk, SchwLAbt
Gruß André
Also ich verstehe schon, was Falk meint. Bei mir vor der Haustür ist ein Fußweg, der für Radfahrer frei gegeben ist. Der allgemeine ADAC "Freie Fahrt für Freie Bürger" Autofahrer schließt daraus, Radfahrer haben verdammt noch mal auf der Straße nix zu suchen. Da ich mich aber strikt weigere diese Art von unsicheren "Fahradfreundlichen" Einrichtungen zu benutzen werde ich des öfteren freundlich (oder auch nicht) darauf hingewiesen, diesen Weg auch zu benutzen. Durch meine Nichtbenutzung wird der arme Autofahrer nämlich machmal 10 bis 20 Sekunden in seinem vorankommen gehindert...
Befinde ich mich auf Radwegen oder Fußwegen, dann macht der Reflexstreifen etwas mehr Sinn, weil ich mich nämlich immer etwas seitlich vom Autoverkehr befinde und daher der Streifen seine Aufgabe erfüllt. Befinde ich mich aber direkt auf der Straße, kann er seine Aufgabe nur für den querenden Verkehr erfüllen, der mich entweder zu spät dadurch erkennen kann (wenn ich schon direkt vor ihm bin), oder er sieht mich von weitem, dann bin ich aber schon, bevor die Gefahr einer Kollision entsteht, aus seinem Weg verschwunden.