In Antwort auf: Wolfrad

Zitat:
Geschützt ist das Werk [...] nicht die Idee [...]

So ist es.

Die "Erarbeitung der Route", wie McLane schreibt, entspricht der vorgenannten "Idee". Diese lediglich vorbereitenden Maßnahmen stehen somit nicht unter dem Urheberschutz.So wäre auch die bloße Idee zu Faust nicht schutzfähig gewesen; der Schutz wäre erst mit der Vollendung des Werkes eingetreten.

WdA


Nun das die Idee auch umgesetzt, nämlich real oder virtuell gefahren wird, versteht sich m.E. von selbst. Sonst gäbe es den Track ja gar nicht.