Ich glaube, da machst du es dir zu einfach.

Den Kinofilm hast du auch mit deinen Augen gesehen, das Konzert mit deinen Ohren gehört. (Die Route mit deinem GPS Gerät aufgezeichnet)Darauf kommt es also nicht an.

Der Routenersteller hat eine eigenständige geistige Leistung erbracht, nämlich die Route erstellt. Diese zeichnest du mit einem technischen Hilfsmittel auf. Du gibst eben nicht einfach einen Track weiter, du gibst die erstellte Route weiter. Und das dürfte dann die Urheberrechtsschutzverletzung begründen.