Servus ex-4158,
Hab jetzt den § nicht nachgeschaut, aber: ja. Wobei es so ist wie bei den Landkarten: auch das staatliche Amt kann niemand hindern, eine eigene aus eigenen Mitteln zu erzeugen, die "natürliche Datenbasis" ist ja für jedermann verfügbar. Also gibt es ummara dreiundfünfzig Karten vom Karwendelgebirge und auf jeder ist ein separates Urheberrecht. Manche habe sich eine technische Datenbasis eingekauft, andere alles selbst erzeugt.
Auweh Zwick, jetzt wirds kompliziert. Allein ob BGB-Gesellschaft paßt, wäre ich mir gar nicht sicher. Ich sehe es pragmatisch: wenn es vorher gesagt wurde, hat man sich mit der Mitfahrt stillschweigend verpflichtet, irgendeinen § findet ein Bossi schon

und wenn nachher drum gebeten wurde, mag das zwar juristisch nicht mehr greifbar sein, aber derjenige wäre für mich gestorben. Andernfalls sowieso auch. Alles klar?
ciao Christian
P.S. ist es nicht so, daß unentgeltliche Rechtsberatung inzwischen zulässig ist oder ist das erst im Entstehen?