Und wenn ich mein GPS Gerät dabei habe und diese Strecke aufzeichne?
Kann er mich auffordern das zu unterlassen?
lg
Danjel
Das Urheberrecht ist recht simpel, genau wie wenn Du eine Karte einfach abmalst:
Dein (mit deinem Empfänger) abgefahrener Track ist wie die abgemalte Karte
Dein Werk, genauso wie wenn Du nachträglich anhand der Ortschaften eine Route oder einen Track rekonstruierst. Das ist schon mal eindeutig. Seine Leistung wird ja schon dadurch entlohnt, daß man dafür gezahlt hat. Ob es fair ist, sowas zu veröffentlichen? Zumindest die "Schmankerln" würde ich keineswegs einfach so veröffentlichen sondern aus "Allerweltstracks" (gibts den Gavia runter schon?

) herausnehmen, besonders schöne ausgetüftelte Routen wie von Cyclemiles, wo ich mitgefahren bin, auch nur im privaten Kreis weitergeben (d.h. einem Einzelnen).
Zur Frage:
Ob er einen auffordern kann, das zu unterlassen? Solange er noch reden oder schreiben kann, natürlich.

Die Frage ist ja nur, ob Du dieser Aufforderung nachzukommen hast. Da gilt dann die Vertragsfreiheit: wenn Du das vorher unterschrieben hast, daß Du die Route wie auch immer nicht veröffentlichst oder kein eigenes Aufzeichnungsgerät benutzen darfst, dann darfst Du auch nicht. Sonst kann er gar nichts machen - wenn er Dich trotzdem ausschließt, macht er sich voll schadensersatzpflichtig, was auch über den Wert der Reise hinausgehen kann. Interessant wäre ein Prozess, wenn er das Gerät widerrechtlich wegnimmt - ob der dann per Gericht gezwungen werden kann, seinen Track herauszugeben als Ersatz für den entgangenen eigenen. Wahrscheinlich ja.
ciao Christian