Nö, einen anderen Track kann er nicht verbieten, wenn er nur nen Track zum Kaufen anbietet. Wie auch? Goethe könnte ja auch keine Faust ähnlichen Dramen verbieten lasse.

Und McLane: klar ging es zuerst mal um eine konkrete (private, obwohl das nichts zur Sache tut) Tour. Aber ich habe es auch so verstanden, daß es danach um was grundsätzliches geht - nämlich ob man das, wenn nichts gesagt wird, tun darf oder trotzdem nicht. Wenn von vornherein gesagt wird "nein" ist die Lage klar - und zwar auch bei einer privaten Tour!

Ein Nebenaspekt noch zum Urheberrecht als solches: auf das kann in D gar nicht rechtswirksam dauerhaft verzichtet werden, das ist einfach da. Wenn man was freigibt, es sich aber später anders überlegt, kann man andere, die es veröffentlicht haben, zwingen, ab sofort eine weitere Veröffentlichung zu unterlassen. Rückwirkend hat das aber keine Bedeutung, so nach dem Motto Falle stellen und reinlaufen lassen. Wobei es bei Online-Kartenverlagen schon Probleme gab, weil sich natürlich viele nicht die Mühe machen, AGBs auf Änderungen zu beobachten. Daher auch immer besser verlinken.

ciao Christian