Die "Erarbeitung der Route", wie McLane schreibt, entspricht der vorgenannten "Idee". Diese lediglich vorbereitenden Maßnahmen stehen somit nicht unter dem Urheberschutz.So wäre auch die bloße Idee zu Faust nicht schutzfähig gewesen; der Schutz wäre erst mit der Vollendung des Werkes eingetreten.