und du fährst mit einem bepackten reise-MTB, wenn du bis übers tretlager im schlamm steckst? das würde ich ja gerne mal sehen!
im übrigen halte ich das vorgestellte rad nur bedingt für geländetauglich.
damit käme man zwar durch schlamm bis zu einer gewissen tiefe durch, aber es ist vorne ungefedert ...
dieses beispiel sollte lediglich eines veranschaulichen:
es gibt nicht
das liegerad.
was hier gerade abgeht - kriterien festlegen zu wollen, warum liegeräder nicht als reiseräder gelten dürften - nimmt langsam amüsante züge an.
das kann man in seiner albernheit ja fast nur noch damit parieren:
aufrechträder sind keine reiseräder, weil man damit nicht gegen heftigen gegenwind fahren kann!
windstärken ab 6 Bft aufwärts sind an küsten nicht ungewöhnlich und küstengegenden sind lohnende reisegebiete.
gleichwohl wäre es eine willkürlich herausgegriffene situation, die auf radreisen vorkommen
kann.
aber die ist bei der wahl des fahrrades nur für jemanden relevant, der so gerne küsten befährt, wie du dich im gebirge durch schlamm wühlst.
daraus dann nicht etwa ein
persönliches, sondern ein
allgemeingültiges ausschlußkriterium konstruieren zu wollen, wann ein fahrrad im erlauchten kreis der erlauchten reiseradler als reiserad erwähnt werden darf ... naja, mein popcorn ist schon wieder alle.
MfG