Begegnungsverkehr, Überholvorgang und dabei bewußt die Gegenfahrbahn zu benutzen ist extrem gefährlich und Ursache vieler tödlicher Unfälle.
Es gilt legal und verantwortbar kann ein Radfahrer bei weniger als 8m Straßenbreite NICHT bei Gegenverkehr überholt werden.
Beim Passieren ist dem Radfahrer JEDERZEIT ein Sicherheitsabstand von etwa 1,2m zu gewähren, Gegenverkehr ist kein Grund davon abzuweichen.