Hallo Eva,

In Antwort auf: Schwarzradlerin

Bei Peter de Leuw habe ich ein - allerdings steinaltes und heute zweifelhaftes - Urteil dazu gefunden.

Aus meiner Sicht ist die beim ADFC gebrachte Ueberlegung theoretisch durchaus stichhalting. Wie sieht es allerdings in der Praxis aus - wo doch die allermeisten Autler und auch Radfahrer nicht den geringsten Plan vom Verkehrsrecht fuer Radfahrer haben?


Zitat:
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#seitenabstand
  • Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muß so bemessen sein, daß den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann (LG Berlin, Az. 24 O 466/95).
  • Bei dichtem Verkehr genügt es, wenn ein Radfahrer nur 40 cm Seitenabstand zu parkenden Autos einhält. Kommt es zu einer Kollision mit einer vom Autofahrer geöffneten Autorür, trifft den Autofahrer die alleinige Schuld (OLG Celle, Az. 5 U 327/86).
  • Ein Radfahrer darf bei Dunkelheit und Regen auf stark befahrener Straße nicht weiter als 1 m vom rechten Fahrbahnrand fahren (OLG Saarbrücken, Az. 3 U 186/77).



Ja, was denn nu ?

Auch die Rechtssprechung scheint des öfteren "nicht den geringsten Plan" zu haben schockiert

Das beweist mir doch wieder:
Wenn du dich auch etwas verläßt, dann bist du verlassen.

Zum Thema:
Gemeinhin sollte man (hier: jeder Verkehrsteilnehmer) sich doch so verhalten, daß man andere nicht über Gebühr behindert und sich und andere nach Möglichkeit nicht gefährdet. Wenn ich als Radfahrer z.B. auf einer Landstraße ohne Standstreifen mich ab und an an übersichtlichen Stellen in die Nähe der Grasnarbe "zurückziehe", damit die Autos, die sich hinter mir gestaut haben, vorsichtig an mir vorbei fahren können, dann ist das zwar nicht StVO Konform, aber IMHO völlig in Ordnung. Hat sich der Rückstau dann aufgelöst oder wird die Verkehrssituation wieder unübersichtlicher, begebe ich mich natürlich wieder zurück in den Verkehrsraum.

Auf Straßen, die zu einem nicht unerheblichen Teil auch von Kfz genutzt werden, hat nebeneinander Radln m.E. nix verloren. Es sorgt IMHO nur dafür, die anderen Verkehrsteilnehmer über Gebühr zu provozieren, da man, zumindest subjektiv, mehr Verkehrsraum als nötig beansprucht.

Ansonsten ist das mit dem nebeneinander Radln ja ganz nett, aber irgendwie begegnen mir in letzter Zeit vor allem auf Forst- und Wirtschaftsstraßen immer öfter Nebeneianderradler, die a) vor lauter gequassel gar nicht mehr nach vorne gucken und mcih als entgegenkommenden Radfahrer somit auch nicht wahrnehmen und b) wenn sie mich doch wahrnehmen (freiwillig oder wegen meiner Klingelzeichen), nur geringfügig Platz machen, statt sich vorrübergehend hintereinander einzuordnen.

Grüße,
André