war kein Glaube, sondern die Rechtslage (!!) war so eindeutig, daß der Einwand mir eher genützt hat.
Der Kerl war einer von der Sorte , die glauben, Radler dürfen auf der Straße überhaupt nicht fahren.
Aber selbst der böswilligste Richter hätte keine Chance gehabt, da es an dieser Stelle weder Rad- noch Gehweg gibt.
Ich mußte einfach auf der Straße fahren und tue dies natürlich trotz der schlechten Erfahrung bis heute! Bis heute mit statistisch gutem Erfolg, seitdem hat mich keiner mehr erwischt!
Zur Ehrenrettung der Autofahrer: die überwiegende Mehrzahl verhält sich anständig!

Gruß

Theodor