Auf der Seite des ADFC Berlin habe ich folgendes gefunden:


Wörtliches Zitat:

"Nebeneinander fahren

Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie generell zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.

Die StVO besagt weiter in § 2, Absatz 4, dass Radfahrer nebeneinander fahren dürfen, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird (s. o.).
Behindern können nebeneinanderfahrende Radfahrer ein Auto nur, wenn eine markierte Fahrspur mindestens 6 m breit ist (1 m Abstand zum Fahrbahnrand, 1 m Fahrradbreite, 1.5 m Mindestabstand zum Fahrrad, 2 m PKW-Breite, 0.5 m Sicherheitsabstands zur Mittellinie) und das Auto einen einzelnen Radfahrer ohne Spurwechsel überholen könnte. So breit ist eine Fahrspur aber seltenst. Also muss ein PKW zum überholen eines einzelnen Fahrrades sowieso auf die Gegenfahrbahn (Spurwechsel). Das geht logischerweise nur dann, wenn kein Gegenverkehr kommt.
Ob nun 2 Fahrräder nebeneinander fahren und der PKW, statt beim Überholen nur halb auf die Gegenfahrbahn auszuweichen, ganz auf die Gegenfahrbahn muss, sollte ihn nicht behindern."

Quelle: ADFC Berlin


Wie ich in einem anderen Faden dargelegt habe, sind Fahrbahnen zwischen 2,50 m und 3,50 m breit, und die Grundmaße für ein Fahrrad betragen 1,00 m und für einen Pkw 2,25 m.


Ich wiederhole die obigen Feststellungen:

Behindern können nebeneinanderfahrende Radfahrer ein Auto nur, wenn eine markierte Fahrspur mindestens 6 m breit ist.

Also muss ein Pkw zum Überholen eines einzelnen Fahrrades sowieso auf die Gegenfahrbahn (Spurwechsel).


Daraus kann also folgender Schluß gezogen werden:

Auf den meisten Fahrbahnen (weil sie schmaler sind als 6 m) können Radfahrer nebeneinander fahren (weil sie den Pkw nicht behindern, der zum Überholen ohnehin die Fahrspur wechseln muß).

Schön, schön. Aber auch irgendwie aberwitzig.


WdA