Moin,
ich aergere mich auch ziemlich oft ueber die unsinnige Anordnung von Fahradwegen. Das Problem faengt bei der wirklich sehr mangelhaften Belagsqualitaet (Schlagloecher, Pflastersteine, Schwellen bei Einfahrten... halt Unebenheiten jeder Art), die ein zuegiges Fahren erfolgreich verhindern, an und hoert bei einer behindernden und gefaerdenden Streckenfuehrung vor allem bei Ampelanlagen auf. Da kann ich es gut verstehen, wenn Radfahrer auf die Strasse ausweichen, die sich meist erheblich zuegiger befahren laesst.
Gerade hier in Hamburg ist es schon fast ein Nachteil, dass quasi ueberall Radwege (mit genannten Maengeln!) verlaufen und man somit zum Dahinrumpeln verdammt ist, wenn man sich an die STVO versucht zu halten.
In diesem Zusammenhang faellt mir noch eine Situation ein, die sich mir neulich zugetragen hat und die sicher jeder schon mal erlebt hat:
Es gibt ja diese lustigen Schilder, die einen Fussgaengerweg auch fuer Radfahrer freigeben (keine kombinierten Rad- und Fusswege!!). Bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber nach meinem Verstaendniss bedeuten die Schilder, auf denen steht:"Radfahrer frei" doch, dass man diese als Radfahrer benutzen darf aber nicht muss. Das dachte ich mir zumindest und fuhr auf der Strasse, da diese einen erheblich besseren Zustand aufwies. Der Autofahrer, der mich dann hupenderweise ueberholte war da wohl anderer Auffassung -- zum Glueck ist es bei dieser Noetigung geblieben.
Ein anderer Fall war da schon gefaehrlicher:
Einfache Spur in beide Richtungen, relativ starker (Gegen-)Verkehr. Zur normalen Spur gesellt sich noch eine Rechtsabbiegerspur hinzu, es gibt keinen Radweg. Gemaess STVO befahre ich also die normale Fahrbahn. Dann Hupen von hinten, kurz darauf zieht ein teurer Sportwagen (Modell ist mir entfallen) gleichauf und faehrt neben mir mit gleicher Geschwindigkeit (auf derselben Spur, bei dichtem Gegenverkehr) und versucht weiter rechts rueberzuziehen. Abstand zu mir vielleicht ein halber Meter. Wildes Gestikulieren des Autofahrers mit dem Finger in Richtung Fussweg/Rechtsabbiegerspur. Ich versuche per Handzeichen zu verstehen zu geben, dass ich mit seiner Fahrweise nicht ganz einverstanden bin und mir seine Aufforderung auch nicht ganz einlaeuchten will. Er faehrt das Beifahrerfenster runter und schimpft zu mir herueber, ich solle doch gefaelligst "da drueben" fahren. Ich frage mich, was er wohl mit "da drueben" meint und schimpfe zurueck. Bald darauf ist er dann auch wieder weg.
Die Situation ist schon eine Weile her und es faellt mir schwer, sie so wiederzugeben, wie ich sie empfunden habe. Mir hatte sie zumindest einen gehoerigen Schrecken eingejagt und mir sehr klar verdeutlicht, wie verletzlich man doch im Strassenverkehr ist und wie sehr man auch vom Wohlwollen anderer abhaengig ist, gerade als Radfahrer. Im Nachhinein habe ich mich ueber meine eigene Reaktion geaergert, weil ich dabei die Beherrschung verloren habe.
Allgemein wurde mich die Rechtslage interessieren, wenn ein Radweg sich in einem schlechten Zustand befindet (was immer das jetzt auch im Detail heissen mag) und ein zuegiges Vorankommen darauf nicht moeglich ist. Ist es unter diesen Umstaenden dem Radfahrer erlaubt dann die Fahrbahn zu verwenden?
Viele Gruesse,
Maik