Die Seite ist zwar nicht amtlich, sondern wohl privat, aber danke, die hilft weiter!

Fragt sich nur, wie man dann die hupenden und sonstwie draengelnden Autofahrern frueh genug davon in Kenntniss setzt, dass eben jener Radweg, auf den diese einen verweisen, entweder
* nicht strassenbegleitend,
* nicht befahrbar oder
* nicht zumutbar ist bäh

Zumindest hat man das Gefuehl, sich im Recht oder zumindest in einer Grauzone zu befinden.

Viele Gruesse,
Maik.