In Antwort auf: Schwarzradlerin


In Antwort auf: MaikHH
Allgemein wurde mich die Rechtslage interessieren, wenn ein Radweg sich in einem schlechten Zustand befindet (was immer das jetzt auch im Detail heissen mag) und ein zuegiges Vorankommen darauf nicht moeglich ist. Ist es unter diesen Umstaenden dem Radfahrer erlaubt dann die Fahrbahn zu verwenden?

Nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben (§ 2 Abs. 1 StVO, VwV StVO Rand-Nr. 9 zu § 2 Abs. 4 Satz 2).

Hallo Eva,

ich bin mir nicht sicher ob Du diese Frage von Maik korrekt beantwortest hast. Die Rand-Nr.9 zu §2 Abs.4 Satz 2 VwV StVO (siehe hier ) sagt nichts darüber aus, daß die Benutzung der Fahrbahn vorgeschrieben ist, falls der Radweg aus welchen Gründen auch immer, nicht benutzt werden kann. Rand-Nr. 9 besagt lediglich, daß der Radverkehr ebenso wie der Kfz-Verkehr die Fahrbahn benutzen muß. Wenn es sein muß, benutze ich auch einen Radweg, der in einem schlechten Zustand ist.

Bernd