Hallo Sabine,

Zitat:
Vielleicht sollte man einfach den von Eva angegebenen Paragraphen der STVO auswendig lernen Also so: im Paragraph xy absatz b usw. steht, daß ....
gepaart mit selbstbewußtem Auftreten macht hoffentlich dein hupendes Gegenüber unsicher bzw. nachdenklich: vielleicht sollte ich das mal nachlesen?

Dazu muesste es aber zu einer verbalen Auseinandersetzung kommen. Ich meinte vielmehr das Problem, dass viele Autofahrer sich sofort von einem auf der Strasse fahrenden Radfahrer provoziert fuehlen, falls sie irgendwo einen Radweg vermuten. Das geben sie dann durch Hupen (nicht weiter schlimm, ausser ich erschrecke mich dadurch und verliere die Kontrolle) oder durch draengeln oder andere Gewaltakte gegen den Radfahrer Kund. Ausser durch Ausweichen auf andere Wege sehe ich aber keine Moeglichkeit, gerade diesen Draenglern gegenueber vorbeugende Massnahmen zu ergreifen, insofern war meine Frage auch mehr rhetorisch gemeint traurig .

Viele Gruesse,
Maik