Hallo Sabine,
Zitat:
Vielleicht sollte man einfach den von Eva angegebenen Paragraphen der STVO auswendig lernen Also so: im Paragraph xy absatz b usw. steht, daß ....

Besser noch als Flugblatt bei sich führen, denn nicht nur normale Verkehrsteilnehmer, sondern z. T. sogar Ordnungshüter, haben manchmal nicht gesetzkonforme Vorstellungen über die Radbenutzungspflicht. Die freuen sich dann bestimmt über etwas Lektüre. zwinker

Gruß
Felix