Anscheinend ist Dir entgangen, was ich mit meiner Argumentation eigentlich sagen sollte. Vor daher bleibe ich bei meinem Beispiel, von dem Du ja auch nur die eine Haelfte lesen und durch die Hintertuer kommentieren wolltest.
Ich hatte Deinen Beitrag komplett gelesen (die mit "wolltest" geäusserte Unterstellung ist unangemessen), aber nur auf einen Teil geantwortet, weil ich mit dem anderen gut leben kann und ich teilweise einer ähnlichen Meinung bin.
Zudem halte ich Dein Memento insofern fuer unangemessen, weil Du eine Situation zitierst, in der jemand einen anderen Menschen zum Zweck des eigenen Ablebens instrumentalisiert, ohne dass der andere auch nur die geringste Chance zum Ausweichen haette. Ich bezog mich auf Verkehrsunfaelle durch Nachlaessigkeit und Unachtsamkeit sowie unterschiedliche Gefaehrdungspotentiale von Outos und Fahrraedern und deren Folgen.
Da hatte ich dich missverstanden, sorry. Ich hatte es so verstanden, dass Du mit der Argumentation auch vorsätzliche Verkehrsverstöße durch Radfahrer und die dadurch entstehende Gefährdung anderer (teilweise) entschuldigst. Mir geht es darum deutlich zu machen, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit auch ein unschuldig Beteiligter eines Unfalls starke Schäden davon tragen kann. (Gerade eben wurde wieder die Beule im Blech als grösstmöglicher Schaden genannt
)
Gruß
Uli