Das ist keine Nötigung, sondern das vorausschauende, rücksichtsvolle und Fehlverhalten anderer miteinkalkulierende Fahren ist eine selbstverständlichkeit für jeden der am Verkehr teilnimmt!
Schon alleine durch die abenteuerliche Führung vieler benutzungspflichtiger Radwege* geht das Mitdenken-Müssen für Radfahrer schon weit über das Selbstverständliche ( vorausschauende, rücksichtsvolle und Fehlverhalten anderer miteinkalkulierende Fahren) hinaus.
Das geht bis zum Kuriosum, daß man sich als Radfahrer in bestimmten Situationen gewohnheitsmäßig drauf verläßt, daß sich Autofahrer dort regelwidrig verhalten und man dieses einkalkulierend fährt - und dann ins Straucheln gerät, wenn sich ausnahmsweise mal einer richtig verhält.
Wobei das meistens in einer unsinnigen Verkehrsführung begründet ist.
Wie jeder Verkehrsteilnehmer hat auch der Fahrradfahrer das Recht, in einer für ihn angemessenen Zeit von a nach b zu kommen.
Nun sieht die Verkehrsplanung für Radler aber so aus, daß er dieses Recht nur unter Gefährdung seiner Gesundheit wirklich wahrnehmen könnte.
Da könnte man nun lange drumrum palavern, wie ungerecht das alles ist und die unfähigen Planer und die Autolobby und ...
oder man kann sich mal klar machen, wieviele Rechte man eigentlich hat und in wievielen man behindert wird - und die Sache dann beim Namen nennen.
Daß sich diese spezielle Art der Nötigung leider nicht juristisch beweisen läßt, heißt noch nicht, daß es deswegen garantiert keine ist.
Über rechtwidrig als benutzungspflichtig ausgeschilderte Radwege kann man ja auch lange diskutieren. Passieren tut nur was, wenn der "Lolli" weggeklagt wird. Und der Weg dahin, seine Rechte entsprechend wahrzunehmen, führt nunmal darüber, sich diese erstmal bewußt zu machen - und deren Beschneidung nicht als Gottgegeben hinzunehmen.
* müßig Beispiele anzuführen, die sind hier hinlänglich bekannt
MfG