Interessant ist ja, dass es für E-Bikes inzwischen auch megahelle Rücklichter zu geben scheint (sowas sehe ich jedenfalls des öfteren rumfahren), sowas könnte man ja vielleicht auch gleich an den Forumslader anschließen.
Kannst du heute schon tun, die Leistungsaufnahme der Rücklichter ist überschaubar. Zu Glühobstzeiten war das mal mit nominell 0,6W angesetzt, Leistungsaufnahme. In Anbetracht des Wirkungsgrades einer Glühbirne von 5% und noch mal der krassen Leistungsgreduktion durch die rote Streuscheibe, dürfte die Lichtleistung deutlich unter 10 lm gewesen sein. Beim Rücklicht kommt ja aber nicht darauf an, dass etwas ausgeleuchtet wird, sondern dass es gesehen wird. Spricht möglichst viel Sichtwinkel eines Dahinterherfahrers sollte sich optisch klar von der (dunklen) Umgebung abheben. Was hier hilft, ist viel Abstrahlfläche. Erreichst du z.B. über sowas was Bumm LineTec nennt, aber auch andere Hersteller haben diese optischen Hilfsmittel, die für eine flächige Abstrahlung sorgen. Oder du nimmst halt gleich mehrere Rücklichter. Bis zu vier hab ich problemlos an einer klassischen Fahrrad-Dynamo-Lichtanlage (alle prallel geschaltet) eingesetzt.
Da reicht die Leistung, die man auf der Hinfahrt im Hellen erzeugt, nicht für die gleichlange Dunkelfahrt abends zurück, das scheint ziemlich klar.
Meine Position dazu hat sich seit dem letzten Jahr nicht verändert - ein modernes Dynamolichtanlagensetup erzeugt absolut ausreichend Licht für den Ottonormalverbraucher. Und wenn man mit so Spielchen wie dem Forumslader tunt, ist sogar noch mal ne ganze Schippe mehr drin. Zeigt dir Sickgirl ja mit ihrem Extremanwendungsfall. Ich bin weder so schnell wie sie unterwegs (mit entsprechend Ausleuchtungsbedarf), noch so lange in der Dunkelheit. Kurzum, ich sehe da absolut kein defizitäres Problem. Natürlich, man kann immer noch mehr Licht erzeugen, bis zur Flutlichtanlage des THW ist noch Luft nach oben.

Und jeden noch so großen Akku kannst du mit dem richtigen Leuchtmittel an seine Grenzen bringen. Finde nur wie gesagt (im Gegensatz zu alten Glühobstzeiten), dass mein aktuelles Lichtsetup wirklich mehr als ausreichend ist. Das ist z.B. deutlich heller, als was mir meine Schwalbe als Kraftfahrzeug so bieten konnte. Und mit der fuhr ich durchweg 60, kein Radfahrtempo.

Es müßte also einen Stecker (bzw. zugehörige Elektrik/Elektronik) geben, mit dem man den Forumslader-Akku zu Hause am Netz aufladen kann. Das kann ich nicht ohne weiteres ersehen, ob das möglich ist.
Nennt sich
USB-Boost-Lader und gibts natürlich. Sogar bei den alten Forumsladern bestand schon die Möglichkeit den Pufferakku über eine AC-Netzteil zu laden. Allerdings stellt sich dann irgendwann die Frage, wozu? Wenn dein Hauptenergieeintrag in den Akku aus dem Netz und nicht mehr aus dem Dynamo kommt, dann stellt sich die Frage nach dem Grund für den ganzen Dynamoladeaufwand. Dann kann man auch gleich konsequent sein und auf ne reine Akku-Lösung setzen, wie es diverse MTBler ja schon lange machen. Oder gleich ein E-Bike nehmen, dessen Lichtanlage (wo Energieeffizienz bei der Lichtanlage keine Rolle spielt, kommt ja aus dem Akku...) und ggf. den Motor still legen, wenn der Antrieb puristisch sein soll.
Gibt es denn Fahrradläden, die den Forumslader vertreiben (auch einbauen) und wo man noch mehr erfahren kann, oder läuft das alles nur über den einen Entwickler/Hersteller?
Soweit ich weiß, hat Jens keine dezidierten Vertriebspartner. Wenn das mal ein Radhändler irgendwo gemacht hat, dann komplett auf eigene Kappe und eigenes Risiko. Gehe mal nicht davon aus, dass das der Fall ist.
Der Forumslader ist ein Bausatz und jeder, der sich den ans Rad holt, sollte wissen, was er tut. Wenn ein Händler das macht, dann ist er in der Herstellerhaftung und müsste sich z.B. um die Freigabe durch das Kraftfahrtbundesamt kümmern.
PS: Und noch zu legal/illegal: Auf der Webseite steht ja, nach dem Umbau sei es nicht mehr STVO zugelassen. Dann ist ja eigentlich sowieso egal, ob die Lampe legal ist, weil es eh nicht zugelassen ist?
Den Kontext hast du schon gelesen, oder? Eigentlich steht jede relevante Info drin.

Die StVO ist da relativ eindeutig, jede relevante an der Lichtanalge beteiligte Komponente bedarf einer Genehmigung durch das Kraftfahrtbundesamt. Wo kämen wir denn da hin, wenn etwas nicht reguliert wäre.

An sowas wie den Forumslader hat beim Schreiben des Gesetztes keiner gedacht. Aber wir können die Details ja mal durchgehen. Klassisch werden Lichtanlage und Forumslader parallel angeschlossen. Dein Ein-/Aus-Schalter vom Scheinwerfer ist dann quasi der Aus-/Ein-Schalter vom Forumslader. Greift der Forumslader dann in Elektronik ein? Nun, bei ganz geringen Fahrtempi zweigt er noch minimal "schmarotzend" Ladeleistung vom Scheinwerfer ab. Jede schlechte Verkabelung (korrodiert, etc.) ist da schlimmer. Denke das ist auch vor dem Kadi im Zweifelsfalle safe.
Wenn man einen E-Bike-Scheinwerfer am Forumslader betreibt, wirds etwas kritischer. Weil der Forumslader dann Bestandteil der Lichtanlage wird, die keine Zulassung hat. Fiele der Forumslader aus, stände man im Dunkeln. Aber auch die interne Elektronik jedes Scheinwerfers kann mal versagen...
Und bei dem IQ-X mit der eigenen Platine, wurde das Innenleben des IQ-X getauscht. Damit erlischt natürlich dessen Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt. Das überprüft ja z.B. dass der Scheinwerfer bei niedrigen Fahrtempi bereits ausreichend hell ist. Ist er danach ja definitiv (weil nur vom Akkufüllstand abhängig, nicht vom Fahrtempo), aber halt nicht mit Siegel verbrieft.
Was wirklich relevant ist, bei der Prüfung durch das Kraftfahrtbundesamt, ist die Abnahme der Ausleuchteigenschaften der Scheinwerfer. Also Blendkante, Ausleuchtfeld, Streulichtmenge. Das ergibt sich aus dem Zusammenspiel von LED und Optik (und Ansteuerung, mit wie viel Strom die LED befeuert (werden kann). All das wird weder beim E-Bike-Scheinwerfereinsatz am Forumslader, noch beim IQ-X-Umbau negativ verändert. Also ja, formal ist die Zulassung weg (weil wäre mit Kosten verbunden, das freigeben zu lassen, müsste ggf. sogar für jeden umgebauten IQ-X einzeln erfolgen). Aber der Kern der Vorgaben des StVZO bleibt erfüllt, ganz anders, als wenn du dir z.B. so nen rotationssymmetrischen Chinakracher vorn dran brätst.
Was das für Konsequenzen hat, muss man dann sehen, wenn das wirklich mal vor Gericht ausgefochten werden würde. Ich bin der Meinung, dass selbst die Chance, dass es auffällt, dass man eine nicht-zugelassene Lichtanalage hat, sehr gering ist. Weil für die Rennleitung halt auch nur ein "normaler" Scheinwerfer erkennbar ist. Bei nem Chinakracher sähe das anders aus, da würde ich "als Blauer" auch mal genauer hinschauen, was das denn ist. Auch schon ganz ohne Unfall, wenn ich z.B. mal übel im Gegenverkehr geblendet werden würde.