Eine kleine Hürde hält die StVO dennoch bereit: Wenn man das Stecklicht mit Batterien betreibt, dann müssen diese zwingend 6V aufweisen. Der Betrieb des gleichen Stecklichtes, welche zwei Mignonzellen aufnimmt, ist also mit Akkus zulässig, mit Batterien nicht.
Dieser Fehler ist dem Gesetzgeber bekannt. Nur das schon lange angekündigte Heilen dieses Fehlers bei der überhasteten Änderung (der ADFC hatte vorab darauf aufmerksam gemacht) lässt auf sich warten. Problem sind in der Praxis nicht zu erwarten.