Oh ja, die gibt es. Und die ist extrem restriktiv. Hatten wir hier schon irgendwo mal, die Strechlichtmenge eines Fahrradscheinwerfers über der Blendkante darf die Abstrahlung eines schwarzen Lochs nur marginal überschreiten.
Mit erlaubten und korrekt eingestelltem Fahrradscheinwerfer darfst Du Verkehrszeichen nicht sehen dürfen... Etwas mehr steht hier.
Da gäbe es doch noch eine Chance Schilder zu erkennen - einfach den Scheinwerfer in 2 Meter Höhe montieren...
Ein Fahrrad von der Stange? Soo kompromißbereit bin ich nun auch wieder nicht...