Da gibts bestimmt auch ne Ansage dazu in der Stvzo und dergleichen.
Oh ja, die gibt es. Und die ist extrem restriktiv. Hatten wir hier schon irgendwo mal, die Strechlichtmenge eines Fahrradscheinwerfers über der Blendkante darf die Abstrahlung eines schwarzen Lochs nur marginal überschreiten. Das ist extrem praxisfern und sollte dringend mal angepasst werden. Zumindest die für Kraftfahrzeuge zulässigen Werte dürften meines Erachtens zumindest ansatzweise schon zulässig sein.
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch! Satzzeichen können Leben retten.