29477 Members
98384 Topics
1547207 Posts
During the last 12 months 2177 members have been active.The most activity so far was at 02.02.24 17:09
with 5102
users online.
more...
|
|
#291348 - 11/16/06 01:54 PM
Ab 25 km/h Mitschuld?
|
Member
Topic starter
Offline
Posts: 896
|
Hallo zusammen, ein Bekannter sagte mir neulich, dass man als Radfahrer bei einem Unfall auf einem Radweg, unabhängig von der Schuldfrage, eine Mitschuld bekomme, wenn man mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h gefahren sei. (Ähnlich soll es ja nun sein, wenn man im Winter mit dem Auto in einen Unfall verwickelt ist und Sommerreifen drauf hat. ) Das käme ja faktisch einer Geschwindigkeitsbegrenzung gleich. Kennt jemand von euch eine entsprechende Regelung oder Gerichtsurteile? Für Infos dankbar Ingo
|
Top
|
Print
|
|
#291351 - 11/16/06 02:01 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: IngoS]
|
Member
Offline
Posts: 18,531
|
Hallo zusammen, ein Bekannter sagte mir neulich, dass man als Radfahrer bei einem Unfall auf einem Radweg, unabhängig von der Schuldfrage, eine Mitschuld bekomme, wenn man mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h gefahren sei. (Ähnlich soll es ja nun sein, wenn man im Winter mit dem Auto in einen Unfall verwickelt ist und Sommerreifen drauf hat. ) Das käme ja faktisch einer Geschwindigkeitsbegrenzung gleich. Kennt jemand von euch eine entsprechende Regelung oder Gerichtsurteile? Für Infos dankbar Ingo Der Radfahrer trägt immer eine Mitschuld, wenn seine Fahrweise nicht den gegebenheiten angepasst war. Das hängt aber vom konkreten Fall ab. Eine Pauschalgrenze von 25km/h gibts meines wissens nicht. job
|
Top
|
Print
|
|
#291361 - 11/16/06 02:24 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: IngoS]
|
Member
Offline
Posts: 935
|
Da wäre man/frau ja verpflichtet irgendetwas in Form eines Tachos am Rad zu haben. Das haben aber viele nicht. Also könnte man sich wieder über die 25 km/h streiten... Mir selbst ist diese Regelung auch nicht bekannt, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Martin
|
Top
|
Print
|
|
#291367 - 11/16/06 02:30 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: MMR1988]
|
Member
Offline
Posts: 18,003
|
Mir selbst ist diese Regelung auch nicht bekannt,
Eine Regelung im Sinne eines Gesetzes gibs sicher nicht (wo sollte das stehen), es kann höchstens sowas wie eine 'übliche Praxis' in der Rechtsprechung geben. Aber ein Gerichtsurteil ist immer eine Einzelfallentscheidung, so dass man auch aus einer 'üblichen Praxis' nichts allgemeines herleiten kann. Martina
|
Top
|
Print
|
|
#291369 - 11/16/06 02:31 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: MMR1988]
|
Commercial Participant
Offline
Posts: 4,635
|
Da wäre man/frau ja verpflichtet irgendetwas in Form eines Tachos am Rad zu haben. Das haben aber viele nicht. Also könnte man sich wieder über die 25 km/h streiten...
Das zählt nicht. Wenn bei Deinem Auto der Tacho defekt ist, muß Du Dich trotzdem nach Gefühl an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten.
|
Florian Fahrradhändler und Entwicklungsingenieur | |
Top
|
Print
|
|
#291378 - 11/16/06 02:39 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: Job]
|
Member
Offline
Posts: 119
|
@katjob: Absolut richtig! Das OLG Karlsruhe hat z.B. in einem Urteil vom 24. 1. 1990 (Az. 1 U 94/89) einem Radfahrer eine Mitschuld von 50% gegeben, weil er in innerorts an einer unübersichtlichen Stelle in Rennfahrerhaltung mit ca. 45 km/h mit einem Fußgänger zusammengestoßen war, der die Straße überqueren wollte. Das Gericht hat dabei das Argument nicht gelten lassen, innerorts seien 50 km/h erlaubt. Vielmehr hat es an Radfahrer strengere Maßstäbe angelegt als an Autofahrer. Zitat: "...Die Fortbewegung erfolgt praktisch geräuschlos. Insbesondere Fußgänger, die sich gerade in verkehrsärmeren Zonen stärker als andere Verkehrsteilnehmer an den Verkehrsgeräuschen und den damit verbundenen Warnsignalen orientieren, gehen im üblichen Straßenverkehr nicht davon aus, daß sich Fahrzeuge lautlos mit Geschwindigkeiten knapp unter der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit nähern könnten, und achten deshalb auf solche Fahrzeuge nicht mit der selben Intensität wie auf den übrigen Verkehr. Ein Radfahrer darf deshalb nirgends unangemessen schnell fahren; er muß sich an der Geschwindigkeit orientieren, die andere Verkehrsteilnehmer von einem Radfahrer erwarten ." Das dürfte auch und gerade auf Radwegen gelten. Ich habe zwar auf die schnelle kein Urteil dazu gefunden, halte es aber für durchaus denkbar, dass Richter (insbesondere solche, die selbst schon lange nicht mehr als 20 km/h auf dem Rad geschafft haben ) bereits eine Geschwindigkeit von 25 km/h auf dem Radweg für unangemessen halten. Also, immer schön defensiv fahren ! Ich finde zwar persönlich auch, dass Fußgänger auf dem Fahrradweg genauso wenig verloren haben wie auf der Straße und dort nicht verträumt rumstehen sollten. Trotzdem muss man realistischeweise immer damit rechnen, dass Fußgänger (von parkenden Lieferanten ganz zu schweigen) Radwege völlig ignorieren und einem jederzeit unvermittelt und ohne sich umzusehen in den Weg laufen können. Wenn man es so betrachtet, dürften 25 km/h tatsächlich die Obergrenze der angemessenen Geschwindigkeit auf einem Radweg sein. Velo-Phil (der irgendwann mal was von Zukunftsplänen für röhrenartige Radschnellwege mit eingebautem Rückenwind gelesen hat und immer noch davon träumt...)
|
Edited by velo-phil (11/16/06 02:40 PM) |
Top
|
Print
|
|
#291380 - 11/16/06 02:41 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: IngoS]
|
Member
Offline
Posts: 2,226
Underway in Switzerland
|
Hatte ich auch schon gedacht. In der Stadt fahre ich bei sehr großen Straßen trotzdem Radweg. Bin heute mal eine kleine Runde Überland gefahren und habe mich streng danach gehalten keinen Radweg zu benutzen, obwohl da einige gute neben der Straße wären, aber bei hohen Geschwindigkeiten sind die mir zu kritisch, zumal die Strasse weniger Laub hat. Einen starken Huper habe ich geerntet, sowie 2-3 böse Gesten. Ist es mir aber Wert. Bin mal nachts einen relativ unbekannten Radweg gefahren, der ist dann mal kurz von der Straße weg, und ich hab die Kurve zu spät gesehen, bin aber noch vor dem Baum zum stehen gekommen. Ein Autofahrer der meine Geschwindigkeit in der Stadt am Radweg falsch eingeschätzt hat, hat mich mal angeschrien ich solle auf der Rennbahn fahren und nicht am Radweg, ich fahre da aber nicht zum Spass, sondern als ÖPNV-Ersatz.
|
|
Top
|
Print
|
|
Off-topic
#291382 - 11/16/06 02:44 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: velo-phil]
|
Moderator
Offline
Posts: 14,862
|
Verkehrslärm ist eine der grössten und schlimmsten Umweltsünden. Sich weitestgehend lautlos fortzubewegen scheint nach diesem Urteil aber auch nicht in Ordnung zu sein. Ich könnt .... Gruß Uli
|
"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970
Dear Mr. Putin, let’s speed up to the part where you kill yourself in a bunker. | |
Top
|
Print
|
|
#291394 - 11/16/06 03:07 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: velo-phil]
|
Member
Offline
Posts: 28
|
Zitat:
"...Die Fortbewegung erfolgt praktisch geräuschlos. Insbesondere Fußgänger, die sich gerade in verkehrsärmeren Zonen stärker als andere Verkehrsteilnehmer an den Verkehrsgeräuschen und den damit verbundenen Warnsignalen orientieren, gehen im üblichen Straßenverkehr nicht davon aus, daß sich Fahrzeuge lautlos mit Geschwindigkeiten knapp unter der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit nähern könnten, und achten deshalb auf solche Fahrzeuge nicht mit der selben Intensität wie auf den übrigen Verkehr.
Interessante Argumentation... ...zugunsten einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h für Elektroautos Hat man schon eine Mindestnabenlautstärke definiert, ab der Radfahrer wieder "normal" fahren dürfen? Ich frage mich übrigens ernsthaft schon lange, wann für Elektrofahrzeuge ein Mindestschallpegel festgelegt wird. Walter
|
Top
|
Print
|
|
#291403 - 11/16/06 03:49 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: IngoS]
|
Schneetreiber
Unregistered
|
Hallo!
Ich war heute auf einem beliebten Weg im Wald entlang des Lechs in der Nähe von Landsberg auf dem Rad unterwegs. Der Weg ist für Fußgänger und Radfahrer freigegeben. Es waren vorwiegend Rentner unterwegs. Um niemandem - auch mir - den schönen Herbsttag nicht zu verderben, fuhr ich nicht schneller als 15 Stundenkilometer. Das war noch zu schnell. Einige Male mußte ich meine dezente Einton-Klingel einsetzen, weil ein Päärchen mir den Weg blockierte, der breit genug für eine Postkutsche ist. Mir fiel auf, daß nach dem Glockenklang häufig die Frau ihren Mann um die Schulter faßte, und ihn zur Seite zog, um den Weg für mich Radler frei zu machen. Ich fragte einige Male nach, und bekam erheiternde Antworten. Statistisch gesehen weiß ich jetzt, daß Frauen besser hören als Männer. Sie sorgen sich auch mehr um ihren Mann als dieser um seine Frau.
Gruß von Laubtreiber
|
Top
|
Print
|
|
Off-topic
#291405 - 11/16/06 04:02 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: Uli]
|
Member
Offline
Posts: 119
|
Ja, so richtig überzeugend finde ich die Argumentation auch nicht...trägt jedenfalls nicht dazu bei, Fußgänger dazu zu "erziehen", Radwege und Radfahrer ernst zu nehmen. Ich als Richter hätte argumentiert, dass man sich als Fußgänger NIE auf sein Gehör verlassen darf, weil Radfahrer bekanntlich fast lautlos sind und innerorts sogar häufig schneller als Autofahrer voran kommen
|
Top
|
Print
|
|
#291410 - 11/16/06 04:38 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: velo-phil]
|
Member
Offline
Posts: 343
|
Trotzdem muss man realistischeweise immer damit rechnen, dass Fußgänger (von parkenden Lieferanten ganz zu schweigen) Radwege völlig ignorieren und einem jederzeit unvermittelt und ohne sich umzusehen in den Weg laufen können.
Ich denke, das hat jeder als Fußgänger selber mal gemacht und ist auch in Zukunft nicht davor gefeilt. Ein Fußgänger kann eben anders als ein Rad/Auto/Motorad abrupt seine Richtung ändern. Deswegen soll ja ein Radfahrer ja auch 80-90cm Abstand vom Fußweg bzw. den Fußgängern halten. Werden bei einer "hohen Geschwindigkeit" die "Schlangenlienien" bzw. die Abweichung von der gedachten Idealline größer so muß auch dieses in die Berechnung des Sicherheitsabstandes einfliessen. Ist die Einhaltung des Sicherheitsabstandes nicht möglich, ist der "Radweg" für mich unbenutzbar, was viele Probleme löst ;-) Mein Standard-Text dazu (meine laienhafte Auslegung der Vorschriften, ohne jegliche Garantie): Die Anlage von vielen Rad/Fußwegen ist solchermaßen beschaffen, das Sie nur, oder nicht einmal, für einspurige Fahrräder breit genug sind (entsprechen nicht der VwV zur StvO und RAS-Q) so das nötige Sicherheitsabstände (Siehe BGH Entscheid und RAS-Q untenstehend) zu anderen Verkehrsteilnehmern nicht zu gewährleisten bzw. einzuhalten sind. Die Nutzung eines real existierenden Fahrradweges mit einem Fahrrad und insbesondere mit einem Trike (angenommene Breite 80-90cm) ist also schon aus dem Kausalzusammenhang verboten, das eine Einhaltung der gebotenen Sicherheitsabstände nicht möglich ist. Dies insbesondere dann wenn mit einem Trike bzw. mehrspurigen Rad gefahren wird, da Mindestradwegbreiten nach VwV zur StvO ausdrücklich nur für einspurige Räder ausgelegt sind. Auch für einspurige Fahrrräder sollte gelten: Ist der Radweg nun unbefahrbar bzw. nicht nutzbar ohne eine vermeidbare und erhöhte Gefahr für den andere Verkehrsteilnehmer und den Radfahrer selber auszuüben (in Anlehnung zur Begründung der Mindestbreiten und Sicherheitsabstände nach RAS-Q und VwV zur StvO), so darf dieser Radweg nicht wissentlich dieser erhöhten Gefahr für sich und andere befahren werden. Ein Radweg der nicht befahren werden darf ist dann aber auch kein Radweg mehr, sondern ein Fußweg (Radfahrer die Ihr Rad schieben (müssen) sind im Sinne der StvO Fußgänger). Da Radfahrer Fußwege nicht nutzen dürfen (und umgekehrt), müssen Sie im Fall das kein baulich geeigneter, befahrbarer, zumutbarer und als benutzungspflichtig gekennzeichneter Radweg vorhanden ist (alle Kriterien müssen nach StvO/VwV greifen!) die Strasse benutzen. Dies ist zumindest meine Schlussfolgerung aus der Kausalkette der baulich begründeten Realität, der einschlägigen Gesetzte und Vorschriften, sowie einschlägigen Gerichtsurteilen. -- BGH zu Seitenabstand zu Gehwegen Hält ein Radfahrer von dem unmittelbar neben der Fahrbahn verlaufenden Gehweg einen Abstand von 75 bis 80 cm, so hat er in aller Regel gegenüber den Benutzern des Gehweges seinen Pflichten aus § 1 StVO erfüllt (BGH, Az. VI ZR 66/56). RAS-* Übersicht -- Popcorn & Gruß, H.C.
|
Top
|
Print
|
|
#291418 - 11/16/06 05:11 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: velo-phil]
|
Member
Offline
Posts: 4,455
|
Das OLG Karlsruhe hat z.B. in einem Urteil vom 24. 1. 1990 (Az. 1 U 94/89) ... Ein Radfahrer darf deshalb nirgends unangemessen schnell fahren; er muß sich an der Geschwindigkeit orientieren, die andere Verkehrsteilnehmer von einem Radfahrer erwarten ." Fahrt alle mindestens 30 km/h! Dann wird das die geschwindigkeit, "die andere Verkehrsteilnehmer von einem Radfahrer erwarten". MfG
|
Top
|
Print
|
|
#291419 - 11/16/06 05:17 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: Flachfahrer]
|
Schneetreiber
Unregistered
|
:... dafür: Fahrt alle mindestens 30 km/h! Dann wird das die geschwindigkeit, "die andere Verkehrsteilnehmer von einem Radfahrer erwarten" ... Flachfahren hat eine Zukunftsperspektive, mit Flachdenken kann man schnell entgleisen.
|
Top
|
Print
|
|
Off-topic
#291423 - 11/16/06 05:35 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: ]
|
Member
Offline
Posts: 4,455
|
Flachfahren hat eine Zukunftsperspektive In bergigen gegenden hat es diese wohl eher weniger, wie das wort "flach" auch schon andeutet. mit Flachdenken kann man schnell entgleisen. Bedingung fürs entgleisen ist allerdings, daß sich das entgleisende vorher in den vorgegebenen bahnen der gleise bewegt - denn woraus soll es denn sonst entgleisen? MfG
|
Top
|
Print
|
|
#291434 - 11/16/06 06:16 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: Walt]
|
Member
Topic starter
Offline
Posts: 896
|
Zitat:
"...Die Fortbewegung erfolgt praktisch geräuschlos. Insbesondere Fußgänger, die sich gerade in verkehrsärmeren Zonen stärker als andere Verkehrsteilnehmer an den Verkehrsgeräuschen und den damit verbundenen Warnsignalen orientieren, gehen im üblichen Straßenverkehr nicht davon aus, daß sich Fahrzeuge lautlos mit Geschwindigkeiten knapp unter der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit nähern könnten, und achten deshalb auf solche Fahrzeuge nicht mit der selben Intensität wie auf den übrigen Verkehr.
Interessante Argumentation... ...zugunsten einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h für Elektroautos Hat man schon eine Mindestnabenlautstärke definiert, ab der Radfahrer wieder "normal" fahren dürfen? Ich frage mich übrigens ernsthaft schon lange, wann für Elektrofahrzeuge ein Mindestschallpegel festgelegt wird. Walter Hallo Walter, ein Lichtstreif am Horizont für Rohlofffahrer: Siebten Gang rein und mit 200 Umdrehungen losspulen. Für die Elektrofahrzeuge kann man leicht auf bewährte Mittel zurückgreifen. Vielleicht was für ein € Jobber: Vorweggehen und klingeln. Nicht vor dem Recht - vor dem Richter fürchte dich. Gruß Ingo
|
Top
|
Print
|
|
#291437 - 11/16/06 06:21 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: Flachfahrer]
|
Member
Offline
Posts: 343
|
Das OLG Karlsruhe hat z.B. in einem Urteil vom 24. 1. 1990 (Az. 1 U 94/89) ... Ein Radfahrer darf deshalb nirgends unangemessen schnell fahren; er muß sich an der Geschwindigkeit orientieren, die andere Verkehrsteilnehmer von einem Radfahrer erwarten ." Fahrt alle mindestens 30 km/h! Dann wird das die geschwindigkeit, "die andere Verkehrsteilnehmer von einem Radfahrer erwarten". Guter Punkt... also immer mit dem grellsten Trikot unterwegs sein... dann erwarten die Leute von Dir, das Du gaaaaaaaanz schnell bist. Gruß, H.C.
|
Top
|
Print
|
|
#291457 - 11/16/06 07:18 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: Walt]
|
Member
Offline
Posts: 852
|
Meiner Erfahrung nach können auch durchaus Autos neueren Baujahres, wie Audi, Golf, Toyota, lautlos durch die Gegend fahren. Man hört definitv nichts hinter sich - das Auto fährt aber doch hinter einem. Deshalb immer Schulterblick! Ich frage mich übrigens ernsthaft schon lange, wann für Elektrofahrzeuge ein Mindestschallpegel festgelegt wird. Mindestschallpegel für alle Neuwagen - Maximalschallpegel für alle neuen Motorräder!
|
Top
|
Print
|
|
Off-topic
#291466 - 11/16/06 07:46 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: Flachfahrer]
|
Member
Offline
Posts: 2,226
Underway in Switzerland
|
Was ist denn die erwartete Geschwindigkeit für ein Liegerad? Hängt wohl auch vom Alter und Geschlecht des Faherers ab oder?
Nur die Frage wäre dann ob ein Gerichtsurteil dann nicht vor dem Verfassungsgericht wegen Verstoß gegen Antidiskriminierung scheitert.
|
|
Top
|
Print
|
|
Off-topic
#291478 - 11/16/06 08:32 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: velo-phil]
|
Member
Offline
Posts: 2,710
|
@katjob: Absolut richtig!
[ ... ] Also, immer schön defensiv fahren ! Ich finde zwar persönlich auch, dass Fußgänger auf dem Fahrradweg genauso wenig verloren haben wie auf der Straße ...
Die haben ja ihren eigenen Fußgängerweg/Bürgersteig ... Aber wehe, einer merkt hier an: Genausowenig wie Radler auf Bundesstraßen, wenn (!) nebendran ein gut zugänglicher und ausgebauter Radweg ist ...
|
Top
|
Print
|
|
#291480 - 11/16/06 08:47 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: IngoS]
|
Member
Offline
Posts: 2,710
|
Hallo zusammen,
ein Bekannter sagte mir neulich, dass man als Radfahrer bei einem Unfall auf einem Radweg, unabhängig von der Schuldfrage, eine Mitschuld bekomme, wenn man mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h gefahren sei.
Vielleicht ein (schwacher) Trost: Das mit der Mitschuld tritt ganz allgemein recht schnell ein. Selbst eine grüne Ampel hilft da nicht unbedingt, wenn Dich z.B. ein Rotsünder erwischt. Wenn die Ampelkreuzung übersichtlich war, dann wird man dich fragen, wieso Du den Rotsünder nicht gesehen hast (auch bei grün soll man mal gucken) ... und schon kann eine Mitschuld zugesprochen werden. Der weitaus größere Teil der Schuld wird natürlich dem Rotsünder zugesprochen. Das mit der "nicht erwarteten Geschwindigkeit" ist auch recht plausibel: Ein Großteil der Deutschen ist betagt, oft schwerhörig, aufgewachsen in einer Zeit, als es bestenfalls 3-Gangräder mit seltsamen Bremsen gab ... die können sich unter modernen Rädern mit Hochleistungsbremsen oder gar unter "Liegerad" wenig vorstellen. Die sehen nur einen Radler ... Kinder können übrigens Geschwindigkeiten ebenfalls schwer einschätzen, außerdem haben sie ein sehr kleines Blickfeld.
|
Top
|
Print
|
|
Off-topic
#291613 - 11/17/06 09:46 AM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: fluxomatic]
|
Member
Offline
Posts: 913
|
Ich muß da jetzt mal nachfragen: Ich fahre -fast- immer mit Kinderanhänger. Wo darf ich denn dann eigentlich noch fahren? Der Anhänger ist ja ungefähr so breit wie die Radwege, da kann ich ja keinen Sicherheitsabstand mehr einhalten, oder? Bene
|
Top
|
Print
|
|
Off-topic
#291614 - 11/17/06 09:46 AM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: dcjf]
|
Member
Offline
Posts: 4,455
|
Was ist denn die erwartete Geschwindigkeit für ein Liegerad? Hängt wohl auch vom Alter und Geschlecht des Faherers ab oder?
Da sind die erwartungen offenbar sehr unterschiedlich. Manche überschätzen sie, mache unterschätzen sie. Manche warten (wenn sie vorfahrt gewähren müssen) auch dann, wenn sie es noch dreimal geschafft hätten - manche setzen in einer 30-er-zone zum überholen an. Alter und geschlecht der fahrers dürften die anderen verkehrsteilnehmer in der kürze der zeit nicht so genau einschätzen können. Um die zu erwartende geschwindigkeit abzuleiten ist es allemal noch am besten, einfach einen kurzen augenblick die bewegung dieses fahrzeuges zu beäugen. Genau das machen aber viele hektiker nicht. Sind mit den gedanken schon beim nächsten termin oder sonstwo ... Die reale geschwindigkeit eines radlers allgemein, also auch eines liegeradlers, hängt praktisch vor allem von den gegebenheiten ab - wie glatt die straße / der weg ist und ob es eben ist, bergauf geht oder bergab geht. Genau das haben viele kraftfahrzeugführer aber nicht im kopf. Logisch, denn sie merken diese unterschiede ja nur minimal und fahren i.d.R. auch bergauf die zugelassenen höchstgeschwindigkeiten. Das führt dann oft dazu, daß kraftfahrzeugführer die geschwindigkeit eines radlers bergauf überschätzen und bergab unterschätzen. Nur die Frage wäre dann ob ein Gerichtsurteil dann nicht vor dem Verfassungsgericht wegen Verstoß gegen Antidiskriminierung scheitert. Ich hatte erst zwei unfälle mit fußgängern, beide auf kombinierten rad/fußwegen - wo sonst!? Das eine mal konnte ich dem fußgänger noch ausweichen, aber dahinter stand auch noch ein taxi auf dem radweg - deswegen hatte ich den umweg um das taxi schon anvisiert und dann stand da plötzlich noch so ein homo sapiens direkt vor mir ... supercool. Das andere mal konnte ich fast noch ausweichen - blieb dann aber mit dem lenker in der kniekehle der fußgängerin hängen und das störte die steuerung des ausweichmanövers dann doch etwas ... Aber: in beiden fällen ist den fußgängern gar nichts passiert und ich hatte nur eine prellung - ich falle ja nicht so tief. Was lerne ich daraus? Wenn ich nicht vor gericht die angemessenheit meiner geschwindigkeit rechfertigen will, muß ich kombinierte fuß/radwege möglichst meiden. Denn wenn ich mit einer den dortigen gefahren angepassten geschwindigkeit fahre, dann ist das schrittgeschwindigkeit - und das wäre nun wirklich diskriminierung, mich per benutzungspflichtschild dazu verpflichen zu wollen, wenn gleich nebenan eine gute fahrbahn ist. MfG
|
Top
|
Print
|
|
#291628 - 11/17/06 10:44 AM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: tkikero]
|
theodor
Unregistered
|
"...Das mit der "nicht erwarteten Geschwindigkeit" ist auch recht plausibel: Ein Großteil der Deutschen ist betagt, oft schwerhörig, aufgewachsen in einer Zeit, als es bestenfalls 3-Gangräder mit seltsamen Bremsen gab ... die können sich unter modernen Rädern mit Hochleistungsbremsen oder gar unter "Liegerad" wenig vorstellen. Die sehen nur einen Radler ....."
Quatsch, vor der allgemeinen Motorisierung gabs mehr Radler und mehr Radsportler und die waren überhaupt nicht langsam. Und schnelle sportlich zu fahrende Räder gabs auch.
Gruß
Theodor
|
Top
|
Print
|
|
#291632 - 11/17/06 11:09 AM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld? / Schmarrn
[Re: IngoS]
|
Member
Offline
Posts: 2,397
|
Hallo zusammen, ein Bekannter sagte mir neulich, dass man als Radfahrer bei einem Unfall auf einem Radweg, unabhängig von der Schuldfrage, eine Mitschuld bekomme, wenn man mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h gefahren sei. (Ähnlich soll es ja nun sein, wenn man im Winter mit dem Auto in einen Unfall verwickelt ist und Sommerreifen drauf hat. ) Das käme ja faktisch einer Geschwindigkeitsbegrenzung gleich. Kennt jemand von euch eine entsprechende Regelung oder Gerichtsurteile? Für Infos dankbar Ingo Auf dem Radweg gilt dieselbe geschwindigkeitsbegrenzung wie auf der Straße daneben. Wenn keine Da ist, darfst du so schnell fahren wie du willst, du hast ja kein Kraftfahrzeug. Aber: Unabhängig vom Fahrzeug musst du deine Geschwindigkeit den Verkehrsbedingungen anpassen. Das mit den 25 km / h ist m.E. Blödsinn.
|
|
Top
|
Print
|
|
#291689 - 11/17/06 02:58 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: ]
|
Member
Offline
Posts: 2,710
|
"...Das mit der "nicht erwarteten Geschwindigkeit" ist auch recht plausibel: Ein Großteil der Deutschen ist betagt, oft schwerhörig, aufgewachsen in einer Zeit, als es bestenfalls 3-Gangräder mit seltsamen Bremsen gab ... die können sich unter modernen Rädern mit Hochleistungsbremsen oder gar unter "Liegerad" wenig vorstellen. Die sehen nur einen Radler ....."
Quatsch, vor der allgemeinen Motorisierung gabs mehr Radler und mehr Radsportler und die waren überhaupt nicht langsam. Und schnelle sportlich zu fahrende Räder gabs auch.
Gruß
Theodor
Schnelle Räder gab es, waren jedoch Exoten. Dass man auf den Alltagsrädern in den 30ern (schwer, 1-Gang, aufrechte Sitzposition) in der Regel mit 25-30km/h durch Ortschaften gefahren ist, kann ich mir nicht vorstellen. Mein Vater hat noch ein Weltkriegsfahrrad, das sich am besten fuhr, wenn man mit gemütlichen 11-15km/h dahinglitt, mehr war schon allein wegen der seltsamen Reifenbremse vorne und der sehr sanften Rücktrittbremse hinten nicht zu verantworten.
|
Top
|
Print
|
|
Off-topic
#291713 - 11/17/06 04:50 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: ich]
|
Member
Offline
Posts: 343
|
Ich muß da jetzt mal nachfragen: Ich fahre -fast- immer mit Kinderanhänger. Wo darf ich denn dann eigentlich noch fahren? Der Anhänger ist ja ungefähr so breit wie die Radwege, da kann ich ja keinen Sicherheitsabstand mehr einhalten, oder? Also meiner (bescheidenen Meinung bzw. Interpretation nach) bist Du mit Kinderanhänger durchaus eine "Gefahr" für Fußgänger, falls der Radweg offensichtlich zu schmal ist und Du die seitlichen Sicherheitsabstände nicht einhalten kannst. Mit dem Trike und/oder Anhänger fahre ich da lieber auf der Strasse oder gebe, wenn mir die Sitiation zu brenzlig ist, auch vorher ein "akustisches" Signal. Ich bin selber zu viel Fußgänger als das ich das gequetsche mir oder anderen zumuten muß. Die VwV zur StvO schreibt dazu: "Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 11 S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;" Meiner Meinung nach sei froh, das Du auf der Strasse fahren kannst. Leider "meinen" immer viele Leute (speziell nur-Autofahrer) das fahren auf der Strasse und dann noch mit dem (Kinder-) Anhänger ja "total unverantwortlich" ist. Ich denke das Gegenteil ist der Fall (und die verfügbaren Statistiken geben mir soweit ich diese kenne Recht). Gruß, H.C.
|
Top
|
Print
|
|
#291719 - 11/17/06 04:59 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: tkikero]
|
theodor
Unregistered
|
Exoten waren Sporträder schon immer und sind es bis heute. Der Marktanteil des Rennrads liegt auch heute unter 5 %. Der Durchschnittspreis eines Rades liegt bei ca. 340 Euro. Als ich meine ersten Radtouren unternahm, hatte mein Cousin schon ein 10 Gang Rennrad, während ich mich mit meines Vaters Single Speed Panzer plagen mußte.Wir fuhren aber gleichauf. "Single Speed" fahr ich heute wieder beim Einkaufsrad, hat eindeutig Vorteile beim Komponentenverschleiß. Zu dieser Zeit ( ca. 1960) wurde die TdF mit Durchschnittsgeschwindigkeiten von 37 km/h gefahren, heute sind es auf wesentlich besseren Straßen und mit wesentlichen "besseren " Trainings- und Dopingmethoden läppische 3 km/h mehr. Ob ein oder viele Gänge, das entscheidet nicht, ob einer schnell fährt, sondern der Schmalz in den Wadeln. Die Bremsen, da geb ich dir recht, sind besser geworden. Von der Rücktrittbremse hast du allerdings wieder mal keine Ahnung. Von wegen sanft. Unser Lieblingsspiel als Kinder und Jugendliche war mit blockiertem Hinterrad zu driften. Dabei lernte ich auf Kosten der Hinterradreifen die Odenwaldbuckel abwärts oder auf Sandpfaden in den Käfertaler Hochalpen schleudernd eine einigermaßen ordentliche Radbeherrschung. Zum Glück ist Radfahren gerecht. Das Material ist nachgeordnet*, Kraft, Kondition und Fahrtechnik sind viel wichtiger.
Gruß
Theodor
P.S. Nachgeordnet heißt vor allem, daß sich technisch gute Radler mit schlichten aber funktionellen Lösungen begnügen und überflüssigen Schnickschnack ablehnen.
|
Top
|
Print
|
|
Off-topic
#291722 - 11/17/06 05:11 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: fluxomatic]
|
Member
Offline
Posts: 913
|
Danke für deine Ausführung! Meiner Meinung nach sei froh, das Du auf der Strasse fahren kannst. Leider "meinen" immer viele Leute (speziell nur-Autofahrer) das fahren auf der Strasse und dann noch mit dem (Kinder-) Anhänger ja "total unverantwortlich" ist. Ich denke das Gegenteil ist der Fall (und die verfügbaren Statistiken geben mir soweit ich diese kenne Recht).
Das seh ich ähnlich! Ich denke da allein immer an die Lieben Mitmenschen in ihren Autos, die -fast- alle mit Schwung an die Straße/den Bordstein ranfahren und nach Autos ausschau halten; die sehen einen Radfahrer eher, wenn er auf der Straße ist. Allerdings interessiert mic eben auch die rechtliche Seite, da ich durch das tägliche Fahren ja auch mit viel PEch mal in einen Unfall verwirkelt werden könnte.... Gruß Bene
|
Top
|
Print
|
|
Off-topic
#291735 - 11/17/06 05:32 PM
Re: Ab 25 km/h Mitschuld?
[Re: ich]
|
Member
Offline
Posts: 343
|
Danke für deine Ausführung!
Bitte, hoffe geholfen zu haben Allerdings interessiert mic eben auch die rechtliche Seite, da ich durch das tägliche Fahren ja auch mit viel PEch mal in einen Unfall verwirkelt werden könnte....
Ich denke mal das die in jedem Fall schwammig ist. Das zitierte Stück der VwV räumt Dir denn auch nicht das Recht ein auf der Strasse zu fahren, sondern nur das dieses Verhalten "in der Regel" nicht "beanstandet" werden soll. Und das ist schon ziemlich Gummiband. Ich habe mich mit der ganzen Thematik auch nur auseinandergesetzt, weil ich wie Du, im Fall des Falles wissen möchte wo ich stehe. Ich vermute aber, das wenn Du einen Fußgänger mit dem Gespann auf dem Fahrradweg anfährst und/oder streifst die Schuldfrage recht eindeutig ist. Mit einem Kinderanhänger auf der Strasse solltest Du, bei guter Zusatzlichtausstattung + Reflektoren, hingegen extrem gut sichtbar sein (zumindest besser als mit dem Normalrad). Straßenfahrende Grüße, H.C.
|
Top
|
Print
|
|
|