Posted by: Flachfahrer
Re: Ab 25 km/h Mitschuld? - 11/17/06 09:46 AM
In Antwort auf: dcjf
Was ist denn die erwartete Geschwindigkeit für ein Liegerad?
Hängt wohl auch vom Alter und Geschlecht des Faherers ab oder?
Da sind die erwartungen offenbar sehr unterschiedlich. Manche überschätzen sie, mache unterschätzen sie. Manche warten (wenn sie vorfahrt gewähren müssen) auch dann, wenn sie es noch dreimal geschafft hätten - manche setzen in einer 30-er-zone zum überholen an.


Alter und geschlecht der fahrers dürften die anderen verkehrsteilnehmer in der kürze der zeit nicht so genau einschätzen können.

Um die zu erwartende geschwindigkeit abzuleiten ist es allemal noch am besten, einfach einen kurzen augenblick die bewegung dieses fahrzeuges zu beäugen. Genau das machen aber viele hektiker nicht. Sind mit den gedanken schon beim nächsten termin oder sonstwo ...
Die reale geschwindigkeit eines radlers allgemein, also auch eines liegeradlers, hängt praktisch vor allem von den gegebenheiten ab - wie glatt die straße / der weg ist und ob es eben ist, bergauf geht oder bergab geht.
Genau das haben viele kraftfahrzeugführer aber nicht im kopf. Logisch, denn sie merken diese unterschiede ja nur minimal und fahren i.d.R. auch bergauf die zugelassenen höchstgeschwindigkeiten. Das führt dann oft dazu, daß kraftfahrzeugführer die geschwindigkeit eines radlers bergauf überschätzen und bergab unterschätzen.
In Antwort auf: dcjf
Nur die Frage wäre dann ob ein Gerichtsurteil dann nicht vor dem Verfassungsgericht wegen Verstoß gegen Antidiskriminierung scheitert.
Ich hatte erst zwei unfälle mit fußgängern, beide auf kombinierten rad/fußwegen - wo sonst!?
Das eine mal konnte ich dem fußgänger noch ausweichen, aber dahinter stand auch noch ein taxi auf dem radweg - deswegen hatte ich den umweg um das taxi schon anvisiert und dann stand da plötzlich noch so ein homo sapiens direkt vor mir ... supercool.
Das andere mal konnte ich fast noch ausweichen - blieb dann aber mit dem lenker in der kniekehle der fußgängerin hängen und das störte die steuerung des ausweichmanövers dann doch etwas ...
Aber: in beiden fällen ist den fußgängern gar nichts passiert und ich hatte nur eine prellung - ich falle ja nicht so tief.

Was lerne ich daraus? Wenn ich nicht vor gericht die angemessenheit meiner geschwindigkeit rechfertigen will, muß ich kombinierte fuß/radwege möglichst meiden. Denn wenn ich mit einer den dortigen gefahren angepassten geschwindigkeit fahre, dann ist das schrittgeschwindigkeit - und das wäre nun wirklich diskriminierung, mich per benutzungspflichtschild dazu verpflichen zu wollen, wenn gleich nebenan eine gute fahrbahn ist.

MfG